Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 09.02.2017
LKW-Kontrolle auf der Autobahn 14 Am 02.02.2017, um 16:45 Uhr, wurde im Rahmen der Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs nahe Halle/Saale ein ungarischer Schwerlasttransport festgestellt und kontrolliert. Der Transport war auf Grund seiner überbreiten Ladung (3,70 m Breite) nach §46 der StVO genehmigungspflichtig. Im Rahmen der Kontrolle und nach Durchsicht der erforderlichen Unterlagen, wurde festgestellt, dass hier gegen die in der Ausnahmegenehmigung festgehaltenen Auflagen verstoßen wurde, in dem die dort festgehaltene zeitliche Beschränkung für die Durchfahrt auf der Autobahnen 9 und 14 durch den Fahrer nicht beachtet wurde. Hinzu kam, dass der ungarische Fahrer der deutschen Sprache nicht mächtig war und diesem somit offensichtlich gar nicht bekannt war, welche Auflagen für die Durchfahrt in Deutschland beachtet werden müssen. Hier musste die Weiterfahrt des Transportes untersagt werden. Da hier davon ausgegangen werden konnte, dass mit der Durchführung des Transportes Zeit und Geld gespart werden sollte, wurde gegen das ungarische Unternehmen als verantwortlicher Transportführer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen der Vermögensabschöpfung gem. § 29a OWiG eingeleitet. Durch das Unternehmen musste letztendlich ein Verfallbetrag in Höhe von 3000,00 EUR gezahlt werden. Die Weiterfahrt blieb bis zum Eintreffen von deutschem Begleitpersonal untersagt. Das Verfahren ist jetzt bei der Zentralen Bußgeldstelle in Magdeburg anhängig.
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