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Burg, den 14.02.2017

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

Burg Diebstahl Waschmaschine Unbekannte entwendeten vom 08.02.17 zum 09.02.17 aus einem Keller in der Wilhelm-Kuhr-Straße eine Waschmaschine. Das Vorhängeschloss des Kellerverschlags des Geschädigten wurde zerstört, somit gelangten die Täter an die Maschine.     Möckern (Krüssau) Brand Am vergangenen Montagnachmittag wurde der Polizei ein Brand eines leerstehenden Einfamilienhauses gemeldet. Die Feuerwehren aus Krüssau und Rietzel waren im Einsatz und löschten das Feuer in dem baufälligen Haus. Im Haus wurden verbrannte Zeitungsreste als Brandursache festgestellt. Es ist nur geringer Sachschaden entstanden.     Burg Körperverletzung Am Montagabend wurde die Polizei  über eine körperliche Auseinandersetzung in der Martin-Luther-Straße in Kenntnis gesetzt. Ein 29-Jähriger, der in dieser Straße wohnt, hatte mit anderen Anwohnern einen Disput, welcher sich vor dem Mehrfamilienhaus abspielte. Der 29-Jährige war alkoholisiert und legte sich mit einem 47-jährigen Mann an. Der Ältere wurde durch mehrere Kopfstöße im Gesicht verletzt. Ein siebenjähriges Mädchen war in der Auseinandersetzung ebenfalls involviert, wurde aber nicht verletzt. Der geschädigte 47-Jährige wurde durch den Rettungsdienst  behandelt. Der 29-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen ins Polizeirevier verbracht. Im Laufe der Anhörung bzw. Vernehmung kristallisierten sich erhebliche psychische Probleme bei dem Beschuldigten heraus. Der Mann befindet sich derzeitig in einer Fachklinik.     Genthin Versuchter Einbruch Unbekannte versuchten in der Nacht zum Dienstag in ein Bettengeschäft in der Bergzower Straße einzusteigen. Vermutlich versuchten der oder die Täter über das Dach in das Geschäft einzudringen. Wahrscheinlich kamen die Täter durch das schnelle Eingreifen des Sicherheitsdienstes bzw. der Polizei nicht zur Vollendung ihrer Tat.     Genthin Kontrollen Die Genthiner Polizei führte Dienstagmorgen Kontrollen bei den Verkehrsteilnehmern durch. So wurde zum Beispiel ein Radfahrer erwischt, der fahrend telefonierte, er hat mit einem Verwarngeld von 25,-? zu rechnen, ein anderer muss für das Fahren auf dem Fußweg 10,-? ?Strafe? zahlen. Zudem war ein Kfz-Führer nicht angeschnallt.      

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