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Stendal, den 05.03.2017

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Umweltdelikt   Am Samstag, 04.03.17, gegen 12.30 Uhr klagten Anwohner über üble Rauch- und Geruchsentwicklung in Grassau. Die daraufhin informierte Polizei fand den Grund der Belästigung in einem Feuer,. welches ein 40-jähriger Anwohner entfacht hatte. In diesem verbrannte er neben alten Holzbalken und beschichtetes Holz und weitere Abfälle.  Die herbeigerufene Feuerwehr des Ortes löschte das Feuer, der Verursacher muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubtem Umgang mit Abfällen rechnen.       Verkehrsunfall mit Personenschaden   Beide Beteiligten befuhren am Samstag, 04.03.2017, gegen 09:20 Uhr, hintereinander in Uchtdorf die Lindenstraße in Richtung Mahlpfuhl. Der vorausfahrende 41-jährige Fahrer eines Transporters musste verkehrsbedingt halten. Die 43-jährige eines Skoda bemerkte dies jedoch zu spät und fuhr trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung auf den Transporter auf. Es entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Der Beifahrer des Transporters klagte bei der Unfallaufnahme über Nackenschmerzen, so dass der Rettungsdienst ihn leichtverletzt ins JKH nach Stendal verbrachte.       Verkehrsunfall mit Sachschaden   Zu einem eher außergewöhnlichen Schaden wurde die Polizei zum Samstag, gegen 11.35 Uhr, gerufen. 2 Pkw hatten sich mit einem Schadensbild vor einer Waschanlage, der Raiffeisentankstelle, in Tangermünde getroffen. Der 55-jährige Fahrer eines VW stand mit seinem Pkw vor dem Tor der Waschanlage. Der dahinter stehende 30-jährige Fahrzeugverantwortliche eines Pkw Opel  stand hinter dem Volkswagen. Der Opel-Fahrer stieg kurz aus dem Fahrzeug aus, um die kurze Pause mit seinen Gewohnheiten zu verbringen. Der 4-jährige Sohn verblieb im Fahrzeug. Nach kurzer Zeit spielte er am Zündschlüssel, welchen der Vater im Fahrzeug ließ. Der Pkw bewegte sich nach vorne und es kam zu einem leichten, unfalltypischen Schaden an beiden Fahrzeugen.  Für den Schaden aufkommen muss nun der Verantwortliche des Pkw Opel.       Verkehrsunfall mit Personenschaden   Am 04.03.2017, 22.31 Uhr befuhr eine 37-jährige Fahrerin eines Pkw Hyundai  zur Unfallzeit in Stendal die Osterburger Straße aus Richtung Akazienweg in Richtung Uenglinger Tor. Anhand der Spurenlage kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und prallte gegen einen ca. 80 cm dicken Ahornbaum. Am PKW entstand Totalschaden, der Leitpfosten und Baum wurden beschädigt, die Fahrzeugführerin wurde verletzt in das JKH Stendal eingeliefert. Aufgrund von Atemalkoholgeruch während der Unfallaufnahme wurde ein Test durchgeführt. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,12 o/oo. Der Alkohol könnte der Grund für diesen Unfall sein Die Feuerwehr Stendal war vor Ort und die Unfallstelle musste für 1 Stunde voll gesperrt werden. Die Fahrzeugführerin wird sich für das Verursachen  der Schäden verantworten müssen.       Fahren unter Einfluss von Alkohol   Durch Polizeibeamte  wird in Stendal am 04.03.2017, gegen 03:30 Uhr, ein Pkw Skoda angehalten, das Fahrzeug und der Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer gab an, dass er vor Fahrtantritt zwei Bier getrunken hat. Der Atemalkoholtest ergab um einen Alkoholwert von 0,59 o/oo. Ein beweissicherer Alkoholtest im Polizeirevier ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,58 o/oo.. Dem 29-jährigen Betroffenen aus Stendal wurde erstmal die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.       Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln   Am Samstag, gegen 10:50 Uhr, fiel den Beamten in Bismark ein Pkw Skoda auf. Bei der Kontrolle wurde der 33-jährige Bismarker  immer nervöser und zitterte am ganzen Körper. Trotz einer leichten Bekleidung  und der noch niedrigen Außentemperatur fing er deutlich an zu schwitzen. Auf die Befragung nach eventuellem Konsum von Betäubungsmitteln, gab er an, noch nie konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Test vor Ort brachte aber etwas anderes zum Vorschein. Der Test brachte die Einnahme von Amphetaminen zum Vorschein. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.       Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln   Am 05.03.2017, gegen 02:45 Uhr, wurde in der Tangermünder Straße in Stendal Pkw Ford mit dem  fahrend festgestellt und angehalten. Bei der Kontrolle fallen den Polizeibeamten deutliche Ausfallerscheinungen auf, welche auf die Einnahme von Betäubungsmitteln hindeuten. Die Auswertung der durchgeführten Blutprobenentnahme wird zeigen, ob und wieviel Betäubungsmittel der 36-jährige Stendaler eingenommen hat. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.       i.A. Marscheider POK    ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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