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Köthen, den 05.03.2017

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Verkehrslage Am 03.03.2017 gegen 16:45 Uhr ereignete sich in Köthen in der Leopoldstraße ein Verkehrsunfall. Demnach fuhr ein Fahrzeugführer mit einem PKW Opel vom Grundstück eines Imbissstandes nach links in die Leopoldstraße in Richtung Kreisverkehr. Dabei fuhr er zu weit links, überfuhr eine Verkehrsinsel und kollidierte mit einem darauf befindlichen Verkehrszeichen. Dadurch entstand sichtbarer Schaden am PKW und am Verkehrszeichen in Höhe von ca. 2100 Euro. Da der Fahrzeugführer den Unfallort verließ, erfolgte im Rahmen der Unfallaufnahme eine Anzeigenaufnahme gemäß § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Am 03.03.2017 gegen 22:00 Uhr wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Köthen in der Sebastian-Bach-Straße ein PKW Opel angehalten und kontrolliert. Der 38jährige Fahrzeugführer hatte Ausfallerscheinungen, welche zwingend auf illegalen Drogenkonsum schließen ließen. Da der Fahrzeugführer auch einen Schnelltest ablehnte, wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt. Am 04.03.2017 gegen 02:50 Uhr ereignete sich in Thalheim ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nach dem ersten Stand der polizeilichen Ermittlungen befuhr eine 24jährige Fahrzeugführerin mit einem PKW VW die Sandersdorfer Straße in Richtung Sandersdorf. In einer Rechtskurve verlor die Fahrzeugführerin die Kontrolle über den PKW und fuhr über die Bordsteinkante gegen eine Hauswand und kollidierte seitlich mit einer Laterne, wo der PKW als Totalschaden zum Stillstand kam. Dabei verletzten sich die Fahrzeugführerin und ein 4jähriges Kind schwer, welche dann durch den Rettungsdienst in ein Dessauer Krankenhaus gebracht wurden. Die entstandenen Schäden am Auto wurden mit ca. 8000 Euro, am Haus mit ca. 1000 Euro und an der Laterne mit ca. 1500 Euro beziffert. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde bei der Fahrzeugführerin Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von 1,59 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 315 c StGB wegen Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses wurde eingeleitet. Am 04.03.2017 gegen 13:00 Uhr wurde in Bitterfeld im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Geschwindigkeitsmessung ein 51jähriger Fahrzeugführer mit einem PKW Opel angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiter ergab ein Atemalkoholtest wegen starkem Alkoholgeruchs einen vorläufigen Wert von 1,1 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet. Am 04.03.2017 gegen 14:25 Uhr ereignete sich in Muldenstein ein Verkehrsunfall. Demnach fuhren ein 21jähriger Fahrzeugführer mit einem PKW Ford und ein 20jähriger Fahrzeugführer mit einem PKW VW auf der Straße Am Bahnhof in Richtung Landstraße 136. An der Einmündung zur L 136 mussten beide Fahrzeuge verkehrsbedingt anhalten, wobei der PKW VW auf den PKW Ford auffuhr. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 700 Euro. Am 04.03.2017 gegen 18:10 Uhr ereignete sich zwischen Steckby und Steutz ein Verkehrsunfall mit Wild. Demnach kollidierte ein Skodafahrer mit einem plötzlich erscheinenden Reh. Das Reh verendete an der Unfallstelle und am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200 Euro. Am 04.03.2017 gegen 19:35 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Wild auf der Landstraße 57 zwischen Dobritz und Reuden. Demnach querte, nach dem Abzweig Reuden Süd, plötzlich ein Wildschwein die Fahrbahn und kollidierte mit einem PKW VW, welchen ein 41jähriger Fahrzeugführer lenkte. Das Schwein verendete und am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro. Am 04.03.2017 gegen 23:00 Uhr wurde in Köthen im Rahmen einer Verkehrskontrolle 35jähriger Fahrzeugführer eines PKW Hyundai angehalten und kontrolliert. Auf Verlangen konnte der Fahrzeugführer keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er nicht mehr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Da beim Fahrzeugführer deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen wurde, erfolgte ein Atemalkoholtest. Dieser war positiv im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit. Somit erfolgte eine beweissichere Atemalkoholmessung, welche einen Wert von 0,90 Promille ergab. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 21 StVG wegen des Führens eines KFZ trotz Fahrverbotes in Tateinheit mit relativer Fahruntüchtigkeit wurden eingeleitet.   Kriminalitätslage Am 03.03.2017 gegen 18:10 Uhr wurde in Wolfen in einer Garage im Nordring nach Bürgerhinweis ein am 15.02.2017 entwendetes Leichtkraftrad ?Kymco Pulsar 125? festgestellt. Nach durchgeführter Spurensicherung wurde das Leichtkraftrad an den Eigentümer übergeben. Am 03.03.2017 gegen 18:40 Uhr wurde der Polizei eine männliche Person gemeldet, welche dunkel bekleidet, mittig auf der Landstraße 55 von Zerbst in Richtung Lindau läuft. Vor Ort wurde ein 27jähriger Mann festgestellt und überprüft. Diese Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen diese Person zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Leipzig bestanden. Den haftbefreienden Betrag in Höhe von 2550 Euro konnte die Person nicht bezahlen. Somit wurde die Person in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung von 121 Tage Freiheitsstrafe verbracht.Am 04.03.2017 gegen 08:00 Uhr wurde in Bitterfeld in der Kirchstraße festgestellt und angezeigt, dass unbekannte Täter gewaltsam Kellertüren aufhebelten. Aus einem Keller wurden zwei Bohrmaschinen entwendet. Der Stehlschaden wurde mit ca. 100 Euro und der Sachschaden mit ca. 200 Euro beziffert. Am 04.03.2017 wurde angezeigt, dass unbekannte Täter in Quellendorf in der Köthener Straße in das Gelände eines Autohauses und weiter in einen Bürocontainer gewaltsam eindrangen. Dieser wurde nach Wertsachen durchsucht und dann wurden zwei Autoradios, eine Schlagschrauber, ein Akkuschrauber sowie eine Play Station 4 entwendet. Der entstandene Sachschaden wurde mit ca. 50 Euro und der entstandene Stehlschaden mit ca. 1000 Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 243 StGB wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls wurde eingeleitet. Am 04.03.2017 gegen 11:15 Uhr wurde angezeigt, dass unbekannte Täter gewaltsam ein Garagentor im Garagenkomplex Virchowstraße in Wolfen-Nord aufhebelten. Aus der Garage wurde ein schwarzes Kleinkraftrad der Marke ?Mokick Simson SR 50? entwendet. Der Stehlschaden wurde mit ca. 1000 Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Fahrzeugidentifizierungsnummer in die bundesweite Fahndung aufgenommen.

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