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Dessau-Roßlau, den 06.03.2017

LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Die 8. Strafkammer des Landgerichts hat heute nach nahezu zweijähriger Hauptverhandlung gegen zwei Männer im Alter von 78 und 69 Jahren wegen Steuerhinterziehung in 85 Fällen eine Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen sowie eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Gericht hat es im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten als Verantwortliche eines in im Tatzeitraum in Horhausen (Rheinland-Pfalz) ansässigen Chemieunternehmens im Zeitraum von Februar 2008 bis Februar 2009 ein komplexes chemisches Gemisch als Schmierstoff aus Litauen über die Slowakei eingeführt und nach Zwischenlagerung in einem Tanklager in Greppin als Dieselkraftstoff an verschiedene Abnehmer weiterveräußert haben, ohne die erforderliche Energiesteuer abzuführen. Darüber hinaus haben sie falsche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Der durch die Taten entstandene Steuerschaden beläuft sich auf etwa 1,36 Millionen Euro.   Soweit dem 69-jährigen Angeklagten mit der Anklage weitere Steuerdelikte aus einem noch länger zurückliegenden Zeitraum mit einem deutlich höheren Steuerschaden vorgeworfen worden sind, ist er aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden.   Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   8 Kls 926 Js 13872/08              Frank Straube          Pressesprecher           

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