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Dessau-Roßlau, den 08.03.2017

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Fahrraddiebstähle Unbekannte Täter sollen in der Zeit vom 06.03.2017, 17:00 Uhr, bis zum 07.03.2017, 14:30 Uhr, in Dessau-Roßlau, OT Mitte, Fritz-Hesse-Straße, ein vor dem Hauptbahnhof gesichert abgestelltes Fahrrad entwendet haben. Dabei soll es sich um ein Damenrad ?State Company ? Fixie? in der Farbe Weinrot handeln. Der durch den Diebstahl entstandene Sachschaden wird mit 450 ? beziffert. Im OT Süd, Franzstraße, sollen unbekannte Täter im Tatzeitraum vom 06.03.2017, 17:30 Uhr, bis zum 07.03.2017, 10:30 Uhr, ein gesichert abgestelltes Fahrrad aus einem Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses entwendet haben. Bei diesem Fahrrad soll es sich um ein Damenrad ?Nexus? in der Farbe Schwarz handeln. Durch den Diebstahl soll ein Schaden in Höhe von 330 ? eintreten sein. Die Straftat wurde am Nachmittag des 07.03.2017 angezeigt. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.   Warnhinweis Am 07.03.2017 gegen 11:00 Uhr soll ein 73jähriger Dessauer einen Telefonanruf von einer männlichen Person erhalten haben. Der Anrufer habe dem 73jährigen im Telefonat mitgeteilt, dass er mehrere 10.000 ? gewonnen habe. Dieser Gewinn stehe mit einem Zeitungsabonnement im Zusammenhang. Der Anrufer habe weiterhin erklärt, dass der Gewinn nur dann ausgezahlt werden könne, wenn der 73jährige Gutscheine für mehrere 100 ? kauft. Alsdann wird eine Amtsperson mit dem Geld bei ihm erscheinen. Einem aufmerksamen Bürger kam die Sache komisch vor. Er informierte die Polizei, welche nunmehr strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet hat.   Hinweis: Seien Sie misstrauisch, wenn Sie derartige Anrufe erhalten. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen oder Ihnen vertrauten Personen Rücksprache. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtigt vorkommt.         Verkehrsgeschehen   Führens eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss Während der Streifentätigkeit wurde von Polizeibeamten am 07.03.2017 um 13:40 Uhr in Dessau-Roßlau, OT Süd, Heidestraße, ein Fahrradfahrer festgestellt, der mit dem Fahrrad in Schlängellinien fuhr. Der Mann wurde einer Kontrolle unterzogen. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Bei Fahrradfahrern wird eine absolute Fahruntauglichkeit ab 1,6 Promille angenommen. Beim  53jährigen Beschuldigten wurde eine medizinische Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gemäß § 316 StGB wurde eingeleitet.       Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss Am 08.03.2017 um 02:01 Uhr wurde in Dessau-Roßlau, OT Dessau, Sollnitzer Allee, ein 27jähriger Fahrzeugführer eines Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, welcher bei Autofahrern ab 1,6 Promille gegeben ist. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt mit dem Pkw untersagt. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Strafrechtliche Ermittlungen gemäß § 316 StGB wurden eingeleitet.    

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