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Halle (Saale), den 08.03.2017

(VG HAL) Ankündigung: Das Verwaltungsgericht Halle verhandelt über die Mitfinanzierung des Kunstmuseums Moritzburg durch die Stadt Halle

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle wird sich mit einem zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle geschlossenen Vertrag zu befassen haben, in dem die Stadt sicherstellt, dass der Stiftung Moritzburg eine jährliche Zuwendung von 130.000,00 EUR zukommt.   Zum 1. Januar 1996 hat die Stadt das Eigentum am Kunstmuseum auf das Land übertragen und sich ab 2004 bzw. ab  2007 verpflichtet, einen jährlichen Betrag von 130.000,00 EUR zu den Kosten beizusteuern. In seiner Sitzung am 10. März beschloss der Stadtrat, diese Förderung unbefristet fortzusetzen.     Seit dem Jahr 2012 verweigert die beklagte Stadt die Auszahlungen der hierfür im Haushalt eingestellten Beträge und begründet dies vorrangig damit, dass der geschlossene Vertrag unwirksam sei, weil sie diesen nicht mit dem erforderlichen Dienstsiegel versehen habe. Auch folge aus der Formulierung "sicherstellen" nicht die Pflicht zur Zahlung.   Die mündliche Verhandlung findet am 15. März 2017 um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 1.063 des Justizzentrums statt

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