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Magdeburg, den 08.03.2017

(VG-MD) Klage gegen Stadtrat der Stadt Haldensleben erfolgreich

Die Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben hat sich mit einer Klage gegen die Änderung der Hauptsatzung durch den Stadtrat der Stadt Haldensleben gewandt. Die Klage war erfolgreich. Zum Hintergrund: Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hatte mit seiner im vergangenen Jahr beschlossenen Änderung der Hauptsatzung bei der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Rat, Hauptausschuss und Bürgermeister die Zuständigkeiten des Bürgermeisters in mehreren Bereichen eingeschränkt. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat mit Urteil vom heutigen Tage festgestellt, dass diese Änderung der Hauptsatzung die Klägerin in ihren organschaftlichen Rechten als Bürgermeisterin verletzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dem Rat komme bei der Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde zwar ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Dieser sei jedoch an die Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts gebunden und müsse anhand sachgerechter Erwägungen ausgefüllt werden. Solche tragfähigen Erwägungen seien bei der vorliegenden Entscheidung des Rates jedoch nicht zu erkennen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.   Aktenzeichen: 9 A 881/16 MD - Urteil vom 08.03.2017Hinweis: In einem weiteren Verfahren (Klage der Stadt Haldensleben gegen den Landkreis Börde) hat das Gericht mit Urteil vom gleichen Tage die vom Landkreis Börde als Kommunalaufsicht erteilte Genehmigung der oben genannten Änderung der Hauptsatzung aufgehoben (Aktenzeichen 9 A 890/16 MD). Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:auto; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:auto; mso-para-margin-left:0cm; text-align:justify; line-height:12.0pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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