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Halle (Saale), den 14.03.2017

Planänderung zur A143 ? Westumfahrung Halle liegt aus

Das Landesverwaltungsamt hat am 28.02.2017 das Beteiligungsverfahren für eine Planänderung für die A 143- Westumfahrung Halle begonnen. (4. Änderung und Ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2005 (Az.: 308.4.1-31027/A143/VKE4224) für den geplanten Neubau der Bundesautobahn (BAB) 143, Westumfahrung Halle (Saale), Abschnitt Autobahndreieck Halle-Süd (A 38) bis Autobahndreieck Halle-Nord (A 14), Verkehrseinheit 4224, Anschlussstelle Halle-Neustadt (B 80) bis Autobahndreieck Halle-Nord (A 14) in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz und Zappendorf im Landkreis Saalekreis)Die erneute Planänderung umfasst insbesondere folgende Punkte: - Ergänzung von Feuerwehrzufahrten im Bereich der K 2117 und des Wirtschaftsweges Nr. 16 und die damit in Zusammenhang stehende Änderung der Schalltechnischen Untersuchung;- Aktualisierung der Adressen der Berechnungspunkte in der Schalltechnischen Untersuchung;- Ergänzung des Fachbeitrages zu den Belangen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie hierzu vorgesehene Maßnahmen, insbesondere die Änderung des Regenrückhaltebeckens Nr. 01 zur Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und die Ergänzung der Befestigung der Einleitstellen aus den geplanten Entwässerungspunkten in die Vorfluter Würdebach, Benkendorfer Bach und Saale;- Ergänzung der Depositionsberechnung für Stickstoff und entsprechende Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung ?Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle?;- Anpassung der Ausnahmeprüfung für das FFH-Gebiet ?Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle?;- Ergänzung des Artenschutzfachbeitrages zur Vermeidung von Zugriffsverboten für die Zwergdommel;- Anpassung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung mit Maßnahmen zur Kohärenzsicherung für Lebensraumtyp 4030 (Trockene europäische Heiden) und Ergänzung einer Maßnahme zum Schutz der Zwergdommel;- Anpassung der allgemeinverständlichen Zusammenfassung nach § 6 UVPG.Mit den Änderungen greift der Vorhabenträger, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), u. a. Hinweise auf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur 4. Änderung und Ergänzung von Seiten der Träger öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen und privaten Einwender gegeben wurden. Der Fachbeitrag zu den Belangen der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient der Umsetzung aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Planänderungsunterlagen werden gemeinsam mit den bereits im Mai 2016 ausgelegten Unterlagen bei den Gemeinden Salzatal, Teutschenthal und Petersberg sowie bei der Stadt Wettin-Löbejün im Zeitraum vom 20.03.2017 bis einschließlich 19.04.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen in den jeweiligen Amtsblättern verwiesen. Die Änderungsunterlagen werden ab dem 20.03.2017 auch auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt.Die von den Änderungen Betroffenen haben bis zum 03.05.2017 die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Daneben sind auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert bzw. informiert.Die geplante Baumaßnahme umfasst den Streckenabschnitt VKE 4224 der BAB A 143, der nördlich der Anschlussstelle an die B 80 (Halle-Neustadt) auf der Höhe von Bennstedt beginnt und sich bis zum Autobahndreieck Halle Nord erstreckt. Die Länge dieser Verkehrseinheit beträgt ca. 12,72 km. Sie verbindet als Neubaumaßnahme zusammen mit dem bereits gebauten, seit dem 22.10.2004 unter Verkehr befindlichen südlichen Abschnitt der BAB 143 zwischen Autobahndreieck Halle-Süd und Anschlussstelle Halle-Neustadt die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle. Das Vorhaben wurde mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 18. Mai 2005 (Az.: 308.4.1-31027/A143/VKE4224) planfestgestellt. Diesen Planfeststellungsbeschluss erklärte das Bundesverwaltungsgericht, nachdem ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverein hiergegen Klage erhoben hatte, mit Urteil vom 17.01.2007 (BVerwG 9 A 20.05) für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren. Die jetzt vorgelegte Planänderung ist der zweite Teil der 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens. Zum ersten Teil der 4. Änderung und Ergänzung fand im vergangenen Jahr das Anhörungsverfahren statt. Die Unterlagen wurden vom 09.05.2016 bis zum 08.06.2016 in den betroffenen Gemeinden der Öffentlichkeit zur Einsicht gegeben. Vom 27.09.2016 bis zum 29.09.2016 wurden die eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen in Bennstedt mit Vertretern des Vorhabenträgers erörtert. Gegenstand der vergangenen Auslegung waren vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhten die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes ?Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle?.Übersichtskarte

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