Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land
Stadt Burg Verkehrsunfall mit Sachschaden Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Geschädigte erschien am 16.03.2017 in hiesiger Polizeidienststelle und teilte eine Unfallflucht mit. Sie befand sich zum Einkaufen in einem Supermarkt in Burg am Conrad-Tack-Ring. Hier stellte sie ihr Fahrzeug, Mitsubishi, auf den dort ausgewiesenen Parkplatz ab. Sie befand sich ca. 30 min im Verkaufsraum. Als sie ihr Fahrzeug gegen 14:00 Uhr wieder nutzen wollte musste sie feststellen, dass die vordere linke Fahrzeugseite beschädigt war. Der Sachschaden beträgt ca. 1500 Euro. Die Polizei nahm den Verkehrsunfall gem. § 142 StGB auf und führt die Ermittlungen. Stadt Genthin Kontrollen ? Verkehr / Geschwindigkeitskontrolle am 16.03.2017 im Zeitraum von ca. 15:15 Uhr bis ca. 16:15 Uhr wurde in Genthin OT Hagen, K1205, auf Höhe des dortigen Guts eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden fünf Verstöße festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50km/h, die höchste ge- messene Geschwindigkeit betrug 80 km/h. Es wurden 70 Fahrzeuge kontrolliert. Gemeinde Biederitz OT Gerwisch Straftat im Straßenverkehr Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung wurde in der Ortslage Gerwisch, B 1 Ecke Pflaumenweg, eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Am 16.03.2017, ca. 15:20 Uhr, wurde ein PKW Dacia einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde bei dem Fahrzeugführer Atemalkohol festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,60 Promille. Nach erfolgter Belehrung wurde dem Beschuldigten der weitere Ablauf der polizeilichen Maßnahmen erläutert. Das Fahrzeug wurde vor Ort belassen und ordnungsgemäß verschlossen. Zur Blutprobenentnahme wurde der Beschuldigte in ein Krankenhaus verbracht Der Führerschein wurde sichergestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte aus dem Polizeirevier entlassen. Dem Beschuldigten wurde das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum bis zu einer gerichtlichen Entscheidung untersagt. Stadt Genthin Verkehrsunfall mit Sachschaden Die Beteiligte, 20-jährige Hyundai Fahrerin, befuhr am 16.03.2017, ca. 15:35 Uhr, die Kleine Marktstraße in Genthin mit der Absicht, nach links auf die vorfahrtberechtigte Mühlenstraße abzubiegen. Wohl infolge Unachtsamkeit, bei Missachtung der Vorfahrt, kam es zur Kollision mit einer 41-jährigen PKW Dacia Fahrerin, die aus Richtung Stadtzentrum in Richtung Mühlenstraße fuhr. An beiden Fahrzeugen entstanden geringe Sachschäden in Höhe von etwa 600 Euro. Stadt Burg Verkehrsunfall mit Sachschaden Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Der Betroffene erschien am 16.03.2017 auf hiesigem Polizeirevier und gab einen Verkehrsunfall zu Protokoll, wobei sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Er hatte seinen Pkw Renault im Zeitraum von ca. 13:55 Uhr bis ca. 14:15 Uhr in der Franzosenstraße mit Fahrtrichtung Bruchstraße rechtsseitig in einer Parkbucht geparkt und ordnungsgemäß gesichert. Als er zu seinem Pkw zurück kehrte fuhr er weiter nach Lostau. Dort stellte der Betroffene fest, dass seine vordere amtliche Kennzeichentafel fehlte. Weiterhin konnte Lackabrieb sowie ein Riss im vorderen Stoßfänger festgestellt werden. Auf Grund des Schadensbildes ist von einer Beschädigung durch ein Fahrzeug auszugehen. Die Schadenshöhe wurde mit ca. 1000 Euro angegeben. Stadt Genthin Verkehrsunfall mit Sachschaden Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Beteiligte hatte ihren PKW Opel am 16.03.2017 gegen ca. 09:00 Uhr auf dem Parkplatz am Supermarkt in Genthin, Uhlandstraße Ecke Mützelstraße unbeschädigt abgestellt. Gegen 18:10 Uhr wurde sie auf eine Beschädigung aufmerksam, welche sich im Bereich des vorderen linken Kotflügels befand. Es handelte sich um einen scharfkantigen Materialknick mit Lackabplatzungen. Während der Aufnahme des Sachverhaltes vor Ort meldete sich ein Zeuge welcher Beobachtungen gemacht hat. Demnach befuhr ein blauer PKW Golf mit Anhänger den Parkplatz. Der Beifahrer begab sich in den dortigen Imbiss. Der Fahrzeugführer versuchte offenbar zu wenden, wobei es zu einer deutlich vernehmbaren Kollision mit dem in Rede stehenden PKW kam. Der Fahrzeugführer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, die Ermittlungen dauern. Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier in Burg unter Telefon 03921-920-0. Stadt Burg Kontrolle ? Verkehr / Verkehrskontrolle In der Stadt Burg wurde am 16.03.2017, in der Zeit von ca. 15:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr, eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei konnten diverse Verstöße festgestellt und mittels Datenermittlungsbeleg zur Anzeige gebracht werden. Den jeweiligen Betroffenen wurden die Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen und sie wurden diesbezüglich vorschriftsgemäß belehrt. Festgestellt wurden, nichtanlegen von Sicherheitsgurt und Handybenutzung während der Fahrt. Stadt Genthin Verkehrsunfall mit Sachschaden Am 16.03.2017, ca. 18:40 Uhr, ereignete sich in der Stadt Genthin, Bergzower Straße, ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW Ford und einem LKW mit Sattel Auflieger. Die Beteiligte, 52-jährige Ford Fahrerin, befuhr in der Ortslage Genthin die Bergzower Straße von der Ampelkreuzung kommend in Richtung Bergzow. Vor der Einfahrt zu einem Supermarkt Parkplatz blieb sie stehen um einen vom Parkplatz fahrenden LKW auf die Bergzower Straße zu lassen. Der Beteiligte, 35-jährige LKW Fahrer, fuhr mit seiner Zugmaschine und Sattel Auflieger vom Parkplatz nach links, in Richtung Ampelkreuzung, über einen abgesenkten Bordsteinweg auf die Straße. Infolge dessen streifte beim Einbiegen der linke Unterfahrschutz vom Sattel Auflieger den stehenden PKW an der linken vorderen Seite. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Stadt Genthin Kontrollen ? Verkehr / Geschwindigkeitskontrolle Im Zeitraum von ca. 19:30 Uhr bis ca. 20:15 Uhr, am 16.03.2017, wurde in der Ortslage Genthin, B107 Jerichower Straße, Höhe Einmündung Altmärker Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden, bei 40 gemessenen Fahrzeugen, drei Verstöße festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 km/h, die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 80 km/h. Gemeinde Biederitz OT Gerwisch Straftat im Straßenverkehr Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkohols Durch Polizeibeamte während einer mobilen Streifentätigkeit wurden in der Ortslage Gerwisch, in Richtung Möser, auf der linken Fahrbahn zwei Radfahrer wahrgenommen. Einer davon fuhr ohne lichttechnische Einrichtung, in der Nacht gegen ca. 02:05 Uhr. Bei der Ansprache der Beiden wurde eine verwaschene Aussprache wahrgenommen. Daraufhin wurden die Radfahrer auf einen eventuellen Alkoholkonsum angesprochen. Dies wurde bejaht. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,55 Prom. Der Beschuldigte, 44-jährige, pustete ca. 2,00?. Es erfolgten die Belehrung und der Tatvorwurf durch die Polizeibeamten. Die Blutprobenentnahme wurde in einem Krankenhaus durchgeführt. Danach wurde der Beschuldigte aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Stadt Genthin Straftat ? Eigentumsdelikt / besonders schwerer Diebstahl eines Kraftfahrzeuges Der Geschädigte erschien auf der Polizeidienststelle und zeigte den besonders schweren Diebstahl seines blauen PKW Audi A6 an. Er selbst stellte seinen PKW am 16.03.2017, ca. 18:00 Uhr, vor seinem Wohnhaus in Genthin, Große Waldstraße, ordnungsgemäß gesichert, ab. Am heutigen Tage gegen 06:00 Uhr musste er den Diebstahl feststellen. i.A. Fischer, Jörg
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