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Weißenfels, den 20.03.2017

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 20.03.2017

Länderübergreifende Verkehrskontrollen   Im Zeitraum vom 13.03.2017 bis 19.03.2017 wurden die Beamten der Autobahnpolizei Weißenfels in länderübergreifende Kontrollen mit dem Schwerpunkt von Feststellungen der Verstößen im Zusammenhang mit: des Nichtanlegens von Sicherheitsgurtender Nichtbenutzung von Kinderrückhaltesystemendes Nichttragen von Schutzhelmender Handybenutzung während der Fahrt   eingesetzt. Dabei wurden 485 Fahrzeuge (138 PKW, 2 Krafträder, 345 LKW/KOM) überprüft. Die Kontrollen fanden in unserem Zuständigkeitsbereich auf den Bundesautobahnen 9, 14, 38, 71, 143 und auf deren Umleitungsstrecken statt.   Im Einzelnen wurden 145 Ordnungswidrigkeiten geahndet, davon 110 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und 35 Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). In Bezug auf das Kontrollthema kam es zu folgenden Feststellungen: 46 x Verstöße gegen die Gurtanlege/-Helmtragepflicht (16 x PKW und 30 x LKW)13 x Verstöße gegen die Handybenutzung während der Fahrt (6 x PKW und 7 x LKW)  Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten wurden 20 Straftaten bekannt, bei denen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Diese gliedern sich wie folgt: 1 x § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) durch PKW-Fahrer5 x §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz (fehlende Haftpflichtversicherung) durch PKW-Fahrer1 x § 240 StGB (Nötigung im Straßenverkehr) durch PKW-Fahrer13 x Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften     BAB 38 ? Nötigung im Straßenverkehr Der Fahrer eines PKW VW erstatte am 16.03.2017 bei der Autobahnpolizei eine Anzeige. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass  er gegen 15:45 Uhr Richtung Leipzig fuhr. Nahe Eisleben hielt der Fahrer eines Kleintransporters VW Crafter einen zu geringen Sicherheitsabstand ein. Dieser soll etwa 5 Meter betragen haben. Anschließend wechselte der VW Crafter-Fahrer auf den rechten Fahrstreifen und überholte, fuhr wieder auf den linken Fahrstreifen und bremste den PKW aus    BAB 9 ? Verstoß Pflichtversicherungsgesetz Am 16.03.2017, gegen 01:45 Uhr, wurde der Fahrer eines PKW Renault, nahe der Ortschaft Bad Dürrenberg, festgestellt. Dieser fuhr, obwohl sein PKW seit Januar 2017 nicht pflichtversichert ist. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.  

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