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Weißenfels, den 21.03.2017

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 21.03.2017

BAB 14 ? Verkehrsunfall mit Personenschaden Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass sich am 20.03.2017, um 15:50 Uhr, auf der Autobahn 14 in Fahrtrichtung Dresden, zwischen den Anschlussstellen Halle-Tornau und Halle-Peißen ein Verkehrsunfall ereignete. Der Fahrer eines LKW wechselte auf den linken Fahrstreifen, wobei er den dort fahrenden PKW Audi nicht beachtete.  Der Audi-Fahrer fuhr daraufhin ungebremst in den LKW und wurde verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 60.000,- Euro geschätzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme und Bergungsarbeiten musste die Autobahn in Fahrtrichtung Dresden voll gesperrt werden. Diese Vollsperrung dauerte von 16:11 Uhr bis 16:47 Uhr an. Daraufhin staute sich der Verkehr. Zum Einsatz kamen ein RTW, ein Rettungshubschrauber und 20 Kameraden der Feuerwehren aus Gutenberg, Oppin, Brachstädt und Schwerz.  Weißenfels ? Geschwindigkeitskontrolle Eine Geschwindigkeitskontrolle wurde am 20.03.2017, im Zeitraum von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf der Bundesstraße 91, durchgeführt. Hier wurden 264 Fahrzeuge gemessen und fünf Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das schnellste Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h, obwohl eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgelegt ist. BAB 38 ? Geschwindigkeitskontrolle Auch auf der BAB 38 nahe Wallhausen wurde am gestrigen Tage die Geschwindigkeit kontrolliert. Diese Kontrolle fand im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Hierbei wurden 1.785 Fahrzeuge gemessen und 108 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Der schnellste Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 170 km/h, obwohl an der Messsstelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgelegt ist. 26 Fahrer haben ein Bußgeld zu erwarten.  BAB 9 ? Straftaten im Straßenverkehr Der Fahrer eines PKW VW wurde am 21.03.2017, um 06:22 Uhr, nahe der Ortslage Teuchern, einer Verkehrskontrolle unterzogen, da der TÜV seit Juli 2016 abgelaufen war. Dabei wurde bekannt, dass:der VW nicht zugelassen war und für diesen keine Haftpflichtversicherung bestanddie angebrachten Kennzeichentafeln zu einem PKW Ford gehören und somit missbräuchlich benutzt wurdender Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

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