Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 24.03.2017
BAB 9 - Verkehrsunfall Am 23.03.2017, um 22:15 Uhr, ereignete sich nahe Lützen ein Verkehrsunfall. Der Fahrer des PKW Ford fuhr in Richtung Berlin. Aufgrund eines technischen Defekts an der Hinterachse verlor er die Kontrolle über seinen PKW. Das Fahrzeug drehte sich mehrfach, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Leitplanke. Anschließend blieb der PKW, entgegen der Fahrtrichtung, auf dem Seitenstreifen zum Stehen. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 3.700,- Euro. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Hilfsdienst geborgen werden. BAB 38 ? Geschwindigkeitskontrolle Am 23.03.2017, im Zeitraum von 08:50 Uhr bis 12:40 Uhr, fand auf der BAB 38 nahe Teutschenthal eine Geschwindigkeitskontrolle statt. Dabei wurden 1.950 Fahrzeuge gemessen und 60 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Der schnellste Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 196 km/h, obwohl an der Messstelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgelegt ist. 10 Fahrer haben ein Bußgeld zu erwarten. BAB 9 und 14 ? LKW-Kontrollen am 23.03.2017 Der Fahrer eines polnischen Sattelzugs Iveco fuhr auf der Autobahn 14 in Richtung Magdeburg und überholte um 08:45 Uhr, nahe Wettin, ein anderes Fahrzeug, obwohl dies durch ein angeordnetes LKW-Überholverbotszeichen untersagt ist. Das Fahrzeug wurde auf der Rastanlage Plötzetal-Ost einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer sah sein Fehlverhalten ein. Er hat nun ein Bußgeld von 70,- Euro zu erwarten. Da der Fahrer eines LKW Iveco um 15:05 Uhr, nahe Weißenfels, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhielt, wurde auch er überprüft. Sein Anstand zum Voraus fahrenden Fahrzeug betrug lediglich 20 Meter. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80,- ? und einem Punkt geahndet. Um 17:35 Uhr, wurde auf der Autobahn 9 nahe Osterfeld, der Fahrer eines LKW MAN mit Anhänger kontrolliert, da er während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Dieser bezahlte ein Verwarngeld von 30,- Euro.
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