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Weißenfels, den 26.03.2017

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 27.03.2017

BAB 38 - Verkehrsunfall Am 26.03.2017, um 20:45 Uhr, ereignete sich nahe der Ortslage Teutschenthal ein Verkehrsunfall. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass der Fahrer eines PKW BMW im rechten Fahrstreifen fuhr. Offensichtlich bemerkte er den langsamer fahrenden PKW Audi zu spät und fuhr auf diesen auf. Dadurch verlor der Audi-Fahrer die Kontrolle über seinen PKW, kam ins Schleudern und blieb quer auf der Fahrbahn stehen. Der Fahrer eines PKW Opel wich daraufhin auf den linken Fahrstreifen aus, um ein weitere Kollision zu vermeiden. Dabei beschädigte er seinen PKW, als er über Trümmerteile fuhr. Der Fahrer eines Sattelzuges erkannte den Unfall zu spät und fuhr auf den Audi auf. Es wurden eine Person schwer und zwei Personen leicht verletzt. Zwei verletzte Personen wurden in das Merseburger Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 24.000,- Euro beziffert. Im Rahmen der Bergungs- und Rettungsarbeiten musste die Autobahn von 21:05 Uhr bis 23:50 Uhr gesperrt werden. Insgesamt 15 Kameraden der Feuerwehr aus Schafstädt und zwei RTW kamen zum Einsatz. Das Bild in der Anlage darf verwendet werden.

Impressum:
Polizeiinspektion Halle (Saale)Zentraler Verkehrs- und AutobahndienstLangendorfer Straße 4906667 WeißenfelsTel: (03443) 349-204Mail: za.zvad.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

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Weißenfels, den 26.03.2017

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 27.03.2017

BAB 38 - Verkehrsunfall Am 27.03.2017, um 6:00 Uhr, ereignete sich nahe Teutschenthal ein Verkehrsunfall. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Fahrer eines PKW VW Passat während der Fahrt eingeschlafen ist. Daraufhin kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Leitplanke. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 5.000,- Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.   BAB 9 und 14 ? Nichteinhaltung Sonntagsfahrverbot Der Fahrer eines LKW Mercedes mit Anhänger wurde am 26.03.2016, gegen 12:00 Uhr, zwischen den Anschlussstellen Weißenfels und Naumburg, kontrolliert. Dabei wurde bekannt, dass der Fahrer das bestehende Sonntagsfahrverbot nicht einhielt. Er hat nun ein Bußgeld von 120,- Euro zu erwarten. Die Weiterfahrt wurde untersagt.   Auch der Fahrer eines LKW Ford mit Anhänger konnte am 26.03.2017, gegen 19:30 Uhr, nahe der Ortschaft Gröbers keine Ausnahmegenehmigung zum bestehenden Sonntagsfahrverbot vorlegen. Er hat ein Bußgeld von 120,- Euro zu erwarten, die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt.   BAB 9 ? Benutzung Mobiltelefon Am 26.03.2017 fuhr der Fahrer eines Sattelzuges MAN in Richtung Berlin. Nahe der Anschlussstelle Naumburg benutzte dessen Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon, woraufhin er einer Kontrolle unterzogen wurde. Dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 60,- Euro und einem Punkt geahndet. Zudem wurde festgestellt, dass die Hauptuntersuchung der Sattelzugmaschine seit November 2016 abgelaufen ist.   BAB 9 ? Verkehrsunfall Der Fahrer eines PKW VW fuhr am 27.03.2017 in Richtung Berlin. Um 06:40 Uhr, wechselt er nahe der Ortschaft Lützen den Fahrstreifen. Aus Unachtsamkeit bemerkte er einen Bus zu spät, es kam zum Zusammenstoß. Der VW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.  

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