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Halberstadt, den 27.03.2017

Polizeimeldung

Fahrräder entwendetHalberstadt ? In der Zeit vom 26.03. bis 27.03.2017 entwendeten bislang Unbekannte ein in einer Garage im Spiegelsbergenweg abgestelltes weißes Fahrrad ?Giant?. Das Fahrrad war mit einem schwarzen Sattel, schwarzen Felgen und einem schwarzen Lenker mit schwarzen Griffen ausgestattet.Am 27.03.2017 entwendeten bislang Unbekannte im Laufe des Tages ein schwarzes 28 Zoll Mountainbike ?Diamant? Typ ?Ubari 55 BKE? aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses im Spiegelsbergenweg. Das Fahrrad war u. a. mit einer ?Contec? Federsattelstütze und schwarzer Packtaschenhalterung ausgestattet.  Sachdienliche Hinweise zum Verbleib der Fahrräder erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-193 oder jede andere Polizeidienststelle.Moped ?S 50? entwendetHalberstadt ? Am 27.03.2017 wurde bei der Polizei angezeigt, dass in der zurückliegenden Zeit ein gelbes Moped Simson ?S 50?, B 2, aus einer Garage im Mühlweg entwendet wurde. Sachdienliche Hinweise zum Einbruch bzw. zum Verbleib des aus dem Jahr 1977 stammenden Mopeds erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-193 oder jede andere Polizeidienststelle.Radfahrerin nach Unfall verletztHalberstadt ? Am 28.03.2017 befuhr ein 80-Jähriger  aus Halberstatd mit einem Hyundai die Röderhofer Straße, um gegen 12:55 Uhr nach rechts in den Sargstedter Weg abzubiegen. Dabei übersah er eine 74-jährige Fahrradfahrerin aus Halberstadt, welche die Röderhofer Straße in Richtung Anger befuhr und stieß mit ihr zusammen. Dadurch wurde die Radfahrerin verletzt und durch den Rettungsdienst ins Klinikum gebracht.  Handgranate gefundenIlsenburg ? Am 28.03.2017 fand ein 38-Jähriger aus dem Salzlandkreis in der Ilse unweit der Marienhöfer Straße gegen 12:35 Uhr eine Handgranate amerikanischer Herkunft. Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes transportierten die Fundmunition, an der die Sicherungseinrichtung fehlte, ab. Mehrere Geschwindigkeitsverstöße geahndetMeisdorf ? Am 28.03.2017 registrierte die Polizei in den Morgenstunden in der Hauptstraße bei 35 gemessenen Fahrzeugen lediglich zwei Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.Gernrode - Am 28.03.2017 registrierte die Polizei in den Vormittagsstunden im Starenweg bei 86 gemessenen Fahrzeugen insgesamt 20 Verstöße gegen die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h. der Fahrer eines mit 35 km/h gemessenen Fahrzeuges aus dem Landkreis Harz muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Kleintraktor ohne PflichtversicherungMeisdorf ? Am 28.03.2017 befuhr ein 48-Jähriger mit einem Kleintraktor ?Gator? gegen 08:55 Uhr die Hauptstraße, obwohl das Fahrzeug nicht pflichtversichert war. Darüber hinaus stammte der letzte TÜV-Termin aus dem Juli 2013. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein, der das Fahrzeug eigenen Angaben zufolge im Auftrag seines Chefs zur Werkstatt fahren sollte.Rentnerin gibt Fundsache abQuedlinburg ? Am 28.03.2017 gab eine 81jährige Rentnerin aus Quedlinburg am Vormittag eine in der Brechtstraße aufgefundene Geldbörse mit Bargeld und diversen persönlichen Dokumenten im Revierkommissariat in Quedlinburg ab. Die rechtmäßige Besitzerin, eine 16jährige aus Blankenburg, konnte somit ihr Eigentum wieder in Empfang nehmen. Die Polizei bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der ehrlichen Rentnerin. Laube in BrandWeddersleben ? Am 27.03.2017 geriet gegen 17:00 Uhr eine Spiellaube für Kinder in der Gartenanlage ?Edelweiß? in der Wedderslebener Bahnhofstraße in Brand. Ein Gartenbesitzer hatte in den Nachmittagsstunden diversen Grünschnitt verbrannt und die dafür angelegten zwei Feuerstellen seiner Meinung nach gegen 16:30 Uhr ausreichend abgelöscht. An einer ca. zwei Meter neben einer Spiellaube für Kinder angelegten Stelle entfachte das Feuer wieder, wobei die Flammen auf die Laube übergriffen. Die Spiellaube wurde dabei vollständig zerstört. Der entstandene Schaden wird auf ca. 1.000 Euro geschätzt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, die u. a. laut Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises Harz notwendigen Mindestabstände von 10 m zu Gartenlauben bzw. 20 m zu Gebäuden einzuhalten.

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