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Magdeburg, den 30.03.2017

(LG MD) Urteil erwartet: Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat

24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)   Der am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am   Donnerstag, den 6. April 2017, um 09.30 Uhr, Saal B 12   mit dem 54. Verhandlungstag fortgesetzt.   Für diesen Tag ist das letzte Wort des Angeklagten geplant und die Urteilsverkündung wird im Lauf des Tages erwartet.   Am heutigen Tag (23. März) hat die Verteidigung plädiert und Freispruch beantragt. Am letzten Verhandlungstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert und eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten beantragt. Weiterhin soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, ein Verfall von Wertersatz in Höhe von rund 250.000 ? ausgeurteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensabschöpfung beim Angeklagten.  Zudem soll der Angeklagte das passive Wahlrecht und das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden für die Dauer von 4 Jahren verlieren.   Der ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen Landrat wird im einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess ausgeschiedener Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben. Der Prozess gegen den Gesellschafter ist vor kurzem aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.   Der abgetrennte Prozess gegen den Gesellschafter findet an folgenden Tagen statt:   28. März um 09.30 Uhr 18. April  um 15.00 Uhr 03. Mai um 14.30 Uhr 10. Mai um 14.30 Uhr   Löffler Pressesprecher

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