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Magdeburg, den 30.03.2017

Strafverfahren gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stendal wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen vier Bundeswehrsoldaten im Alter zwischen 26 und 32 Jahren, stationiert in der Altmarkkaserne Letzlingen, Salchauer Chaussee 1, wurden am gestrigen Tage auf der Grundlage von Beschlüssen des Amtsgerichtes Stendal Durchsuchungsmaßnahmen in den Unterkünften der Altmarkkaserne sowie an den Wohnanschriften der Beschuldigten in Halle/S., Berlin und Neubrandenburg durchgeführt.   Im Rahmen der Durchsuchungen wurden insgesamt ca. 130 Gramm Kokain, 5 Gramm Crystal sowie Equipment, welches auf das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schließen lässt, sichergestellt. Die Betäubungsmittel wurden überwiegend an den Wohnanschriften der Beschuldigten aufgefunden.   Als Zufallsfund wurden 20 Packungen Anabolika sowie 22 Packungen potenzsteigernder Tabletten, eine Vielzahl von nicht zugelassener Pyrotechnik aus polnischer Herstellung sowie 39 Patronen Kaliber 7.62, 33 Patronen Kaliber 5.56, ein Patronengurt für Kaliber 7.62, zwei Nebelgranaten und drei Nebeltöpfe sichergestellt.   Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und Arzneimittelgesetz erweitert.   Gegen drei Beschuldigte wurde wegen des Erwerbs, Besitzes und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Staatsanwaltschaft Stendal Haftbefehl beim Amtsgericht Gardelegen beantragt. Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Gardelegen steht aus.  

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