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Magdeburg, den 03.04.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im April 2017 (Stand: 03.04.2017)

I. Strafsachen   Prozess wird neu aufgerollt: Vergewaltigung von alten Menschen in einem Altenpflegeheim in Wolmirstedt und Magdeburg 22 KLs 143 Js 8025/13 (1/16) ? 2. Strafkammer   1 Angeklagter 3 Sachverständige 19 Zeugen   Prozessbeginn:                           Donnerstag, 06. April 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:                   Dienstag, 18. April 2017, 09.30 Uhr,                                                    Donnerstag, 20. April 2017, 09.30 Uhr,                                                    und Dienstag, 25. April 2017, 09.30 Uhr,                                                    jeweils Saal E 12     Der mittlerweile 35-jährige Angeklagte soll als Altenpfleger eines Heims in Wolmirstedt im Jahr 2006 und eines Altenpflegeheims in Magdeburg im Jahr 2012 jeweils eine Bewohnerin vergewaltigt haben. Er soll dabei die Hilfsbedürftigkeit der Opfer ausgenutzt haben, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Mit Urteil vom 11. Mai 2015 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den Angeklagten deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Weiterhin wurde ein lebenslanges Berufsverbot als Altenpfleger ausgesprochen.   Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. November 2015 (4 StR 14/15) das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass das Urteil des Landgerichts rechtlicher Nachprüfung nicht standhalte. Insbesondere sei nicht ausreichend festgestellt worden, dass die Vergewaltigung jeweils unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage begangen worden sei.   Der Prozess muss daher nun komplett aufgerollt werden.       Urteil erwartet: Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)   Der am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am   Donnerstag, den 6. April 2017, um 09.30 Uhr, Saal B 12   mit dem 54. Verhandlungstag fortgesetzt.   Für diesen Tag ist das letzte Wort des Angeklagten geplant und die Urteilsverkündung wird im Lauf des Tages erwartet.   Am heutigen Tag (23. März) hat die Verteidigung plädiert und Freispruch beantragt. Am letzten Verhandlungstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert und eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten beantragt. Weiterhin soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, ein Verfall von Wertersatz in Höhe von rund 250.000 ? ausgeurteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensabschöpfung beim Angeklagten.  Zudem soll der Angeklagte das passive Wahlrecht und das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden für die Dauer von 4 Jahren verlieren.   Der ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen Landrat wird im einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess ausgeschiedener Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben. Der Prozess gegen den Gesellschafter ist vor kurzem aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.   Der abgetrennte Prozess gegen den Gesellschafter findet an folgenden Tagen statt:   28. März um 09.30 Uhr 18. April  um 15.00 Uhr 03. Mai um 14.30 Uhr 10. Mai um 14.30 Uhr      Raubüberfall im Bereich des Bahnhofs Magdeburg 21 KLs 130 Js 38958/16 (3/17)  - 1. Strafkammer   2 Angeklagte 2 Sachverständige 6 Zeugen     Prozessbeginn:                           Freitag, 07. April 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   Montag, 10. April 2017 und Mittwoch, 12. April 2017, jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23   Den 26- und 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. November 2016 im Bereich des Magdeburger Hauptbahnhofes einen Mann überfallen zu haben, um dessen Mobiltelefon und mindestens 30,00 ? Bargeld zu erlangen. Sowohl die Angeklagten als auch das spätere Opfer sollen sich aus dem Obdachlosenmilieu her kennen. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sollen im Ermittlungsverfahren die Tat gestanden haben. Bei dem älteren Angeklagten könnte möglicherweise eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.      Steuerhinterziehung einer Windparkgesellschaft in Magdeburg 24 KLs 574 Js 10587/14 (5/15) ? 4. Wirtschaftsstrafkammer   1 Angeklagter 6 Zeugen     Prozessbeginn:                           Dienstag, 18. April 2017, 09.30 Uhr, Saal B 12   Fortsetzungstermine:                   Donnerstag, 20. April 2017, Freitag, 28. April 2017 jeweils 09.30 Uhr, Montag, 15. Mai 2017, 14.30 Uhr, und Freitag, 26. Mai 2017, 09.30 Uhr, jeweils Saal B 12     Der 58-jährige Angeklagte war im Jahr 2007 Geschäftsführer eine Windparkbetriebsgesellschaft in Magdeburg, deren alleiniger Gesellschafter das Bistum Magdeburg war. In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer soll er beim Finanzamt verschiedene Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 eingereicht haben. In diesen Erklärungen soll der Angeklagte nicht angegeben haben, dass der Gesellschaft ein Darlehen von rund 4 Mio. ? erlassen worden ist. Dieser Darlehensbetrag hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als verdeckte Gewinnausschüttung dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen.   Der Staatskasse soll dadurch ein Steuerschaden in Höhe von rund 2,1 Mio. ? entstanden sein.     versuchter Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 39/17 (2/17)  - 1. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 2 Sachverständige 8 Zeugen    Prozessbeginn:                           Mittwoch, 19. April 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   21. April und vorsorglich 24. April und 8. Mai, jeweils 08.30 Uhr,  Saal A 23     Dem 24-jährigen Angeklagten afghanischer Herkunft, der seit etwa 2 Jahren in Deutschland lebt, wird vorgeworfen am 30.12.2016 in Magdeburg im Rahmen eines Streits, versucht zu haben, seine getrennt lebende Ehefrau zu erstechen. Aus Sicht des Angeklagten soll sich die Ehefrau zu westlich verhalten haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.     versuchter Totschlag in Haldensleben 21 Ks 162 Js 2246/17 (4/17)  - 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 8 Zeugen     Prozessbeginn:                           Dienstag, 25. April 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   26. April und vorsorglich 27. April und 28. April, jeweils 08.30 Uhr,  Saal A 23     Dem 29-jährigen Angeklagten, wird vorgeworfen am 22.01.2017 in Haldensleben im Rahmen eines Streits, versucht zu haben, seine Ehefrau aus Eifersucht zu töten.       II. Zivilsachen   Sturz einer Fußgängerin auf einem Verbindungsweg zwischen den Straßenbahnhaltestellen Leipziger Straße und Halberstädter Straße in Magdeburg 10 O 56/17 ? 10. Zivilkammer, Einzelrichterin   Termin: Donnerstag, 06. April 2017, 13.30 Uhr, Saal E 11   Eine Fußgängerin möchte von der Landeshauptstadt Magdeburg rund 450,00 ? Schadensersatz sowie Schmerzensgeld von mindestens 8.000,00 ? erhalten.   Die Klägerin behauptet, am 09. Dezember 2012 auf dem Verbindungsweg zwischen den Straßenbahnhaltestellen Halberstädter Straße gegenüber dem Gebäude des Landgerichts einen Verbindungsweg zur Leipziger Straße entlang gegangen zu sei. Auf dem unbeleuchteten Weg habe sie ein Schlagloch nicht erkennen können, sei deswegen umgeknickt und gestürzt, wodurch sie verletzt worden sei.   Als Sachschaden macht die Klägerin vor allem die Stornokosten für eine für Silvester geplante Reise geltend. Sie meint, bei dem Verbindungsweg handele es sich um einen Hauptverbindungsweg zwischen den Haltestellen der damaligen Straßenbahnlinien 1 und 10 in der Halberstädter Straße und den Linien 3 und 9 in der Leipziger Straße und dieser müsse daher schlaglochfrei sein. Die Stadt bestreitet den Unfallhergang und ist der Auffassung, ihre Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt zu haben.   Das Gericht wird in dem Termin die Klägerin anhören und eine Zeugin vernehmen.       Löffler Pressesprecher

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