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Dessau-Roßlau, den 04.04.2017

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Kriminalitätsgeschehen   Fahrrad sichergestellt Am 04.04.2017 um 22:48 Uhr wurden im Rahmen der Streifentätigkeit ein 41jähriger Mann sowie das von ihm mitgeführte Fahrrad einer Kontrolle unterzogen. Bei einer Überprüfung des Fahrrades wurde festgestellt, dass es zur Sachfahndung ausgeschrieben war. Der Beschuldigte gab an, das Fahrrad im letzten Jahr gekauft zu haben. Gegen den Beschuldigten wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gem. § 259 StGB wegen des Verdachtes der Hehlerei eingeleitet. Das Fahrrad wurde sichergestellt.        Diebstahl aus Transporter Am 04.04.2017 zwischen 17:45 Uhr und 18:32 Uhr sollen unbekannte Täter in Dessau-Roßlau, OT Nord, Agnesstraße, eine Scheibe eines Transporters eingeschlagen und ein Tablet aus dem Fahrzeug entwendet haben. Zeugen sahen, wie sich zwei männliche Personen mit Fahrrädern und schwarzem Rucksack in Richtung Akazienwäldchen entfernten. Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet.       Diebstahl vom Feld Während der Streifentätigkeit wurden in Dessau-Roßlau, OT Kleinkühnau, am Abend des 03.04.2017 im Bereich Bergens Busch auf einem Acker zwei Personen festgestellt, die  Pflanzen abpflückten. Die beiden Frauen verließen das Feld und fuhren in einem Pkw davon. Sie wurden einer Polizeikontrolle unterzogen. Im Kofferraum wurden schließlich Grünpflanzen festgestellt. Weitere Ermittlungshandlungen ergaben, dass es sich bei den entwendeten Pflanzen bzw. Blättern um die neue Aussaat auf diesem Feld handelt. Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet.       Verkehrsgeschehen   Geschwindigkeitskontrolle Am 04.04.2017 wurde in der Zeit von 13:23 Uhr bis 18:46 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesstraße 184, Höhe Einfahrt Spitzberg, in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. An der Messstelle gilt eine Geschwindigkeit außerorts von 70 km/h. Insgesamt wurden 3.055 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden 78 Geschwindigkeitsüberschreitungen (50 x im Verwarngeldbereich und 28 x im Bußgeldbereich) festgestellt. Die höchste gefahrene Geschwindigkeit eine Pkw wurde mit 190 km/h gemessen. Die weitere Bearbeitung und somit letztlich auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen obliegen der Zentralen Bußgeldstelle. Laut Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog muss  der jeweilige Fahrzeugführer bzw. die jeweilige Fahrzeugführern  bei einer derartig hohen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Eintrag von 2 Punkten in das Fahreignungsregister, 600 ? Geldstrafe sowie 3 Monaten Fahrverbot rechnen.

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