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Halberstadt, den 12.04.2017

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Mit 2,65  Promille unterwegsBallenstedt ? Am 12.04.2017 befuhr ein 52-Jähriger aus Ballenstedt mit einem Fahrrad gegen 15:45 Uhr die Allee, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 2,65 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Aufgrund einer richterlichen Anordnung wurde ihm eine Blutprobe entnommen.Ohne Fahrerlaubnis unterwegsGernrode ? Am 12.04.2017 befuhr ein 47-Jähriger aus der Stadt Quedlinburg mit einem Seat gegen 23:45 Uhr die Friedrich-Engels-Straße, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.Verstoß gegen WaffengesetzQuedlinburg ? Am 12.04.2017 hantierte ein 18-Jähriger aus Quedlinburg mit einer Spielzeugmaschinenpistole gegen 22:10 Uhr auf dem Bahnhofsplatz umher. Nach ersten Zeugenaussagen soll er damit auf Reisende geschossen haben. Die Beamten konnten den Mann, einen polizeilich einschlägig Bekannten, am Bahnhof ermitteln. Eigenen Angaben zufolge hatte er mit dieser Anscheinswaffe auf dem Bahnhof mehrere blaue Kugeln verschossen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Sie stellten weiterhin die Spielzeugwaffe sowie eine Flasche mit blauen Plastikkugeln sicher.60 Geschwindigkeitsverstöße registriertQuedlinburg ? Am 12.04.2017 registrierte die Polizei in den Nachmittagsstunden in der Weberstraße bei 697 gemessenen Fahrzeugen insgesamt 60 Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Fahrer eines mit 54 km/h gemessenen Fahrzeuges muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.Unter Drogeneinfluss unterwegsQuedlinburg ? Am 13.04.2017 befuhr ein 19-Jähriger aus Quedlinburg mit einem Renault gegen 01:35 Uhr die Rathenaustraße, obwohl er im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Sollte sich im Ergebnis der Blutuntersuchung der Anfangsverdacht bestätigen, muss er mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

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