Polizeimeldungen aus der Stadt Halle (Saale), 26.04.2017
leerstehende Wohnung aufgebrochen Eine Anwohnerin der Merseburger Straße informierte gestern gegen 22:15 Uhr die Polizei, da sie einen Einbruch in die benachbarte, leerstehende Wohnung bemerkte. Polizeibeamte konnten schließlich in der betreffenden Wohnung eine 30 Jahre alte Frau feststellen. Diese gab an, zurzeit obdachlos zu sein. Nach eigenen Angaben war ihr bekannt, dass die Wohnung leer steht und wollte diese als Schlafplatz nutzen. Die Frau wurde durch die Beamten des Wohnhauses verwiesen. Gegen sie wird nun wegen Hausfriedensbruch ermittelt. Raub In der Wilhelm-Külz-Straße wurde gestern gegen 23:35 Uhr ein Mitarbeiter eines halleschen Restaurants von zwei unbekannten männlichen Personen überfallen. Dieser war mit den Tageseinnahmen unterwegs, als er plötzlich von einem der Täter vermutlich Pfefferspray ins Gesicht gesprüht bekam. Ein zweiter Täter entriss dem 61-Jährigen zeitgleich die Taschen mit u.a. dem Bargeld. Die beiden Unbekannten flüchteten anschließend zu Fuß in Richtung Stadtpark. Der erste Täter soll ca. 175 cm groß, korpulent und jünger als 30 Jahre gewesen sein. Er soll ein rundes Gesicht und sehr kurz rasierte Haare gehabt haben. Er war mit einer Jeanshose und einem grauen Pullover bekleidet. Der zweite Täter soll ca. 170 cm groß, schlank und ebenfalls jünger als 30 Jahre alt gewesen sein. Zur Tatzeit war er mit einem grauen Trainingsanzug bekleidet und hatte seine Kapuze über den Kopf gezogen. Enkeltrick mehrfach gescheitert Im Stadtgebiet von Halle (Saale) sind der Polizei im Laufe des gestrigen Tages insgesamt drei Fälle von versuchtem Enkeltrick bekannt geworden. Der bislang unbekannte Täter gab sich in allen drei Fällen als Enkelsohn aus und gab an, mehrere Tausend Euro für einen Autokauf zu benötigen. Glücklicherweise konnte er jedoch bei keinem der drei Senioren im Alter von 80, 81 und 93 Jahren Geld erbeuten. Bei dem Jüngsten verweigerte das Geldinstitut die Auszahlung des Betrages und die beiden Frauen wurden selbst misstrauisch. Die Polizei rät, prinzipiell misstrauisch zu sein, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben. Erfragen Sie in einem solchen Fall beim Anrufer Dinge, die nur der wirkliche Verwandte oder Bekannte wissen kann. Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit weiteren Familienangehörigen Rücksprache bzw. kontaktieren Sie die Person, als die sich ausgegeben wird, unter einer Ihnen bereits bekannten Telefonnummer und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110
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