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Halle (Saale), den 26.04.2017

(LG HAL) Terminvorschau Mai 2017

Tag         Uhrzeit 20.04.17  09:00 03.05.17  09:00      Raum 10a KLs 1/17   Dem im November 1990 geborenen Angeklagten wird - teils schwere -  räuberische Erpressung in insgesamt drei Fällen sowie versuchter Einbruchsdiebstahl und Raub zur Last gelegt. Am 31.10.2016, 02.11.2016 und 21.11.2016 soll er jeweils auf der Straße in Zeitz Passanten unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen haben, ihm Bargeld bzw. das Mobiltelefon zu übergeben. Dadurch soll er einmal 26,00 Euro, einmal ein Mobiltelefon und einmal 23,50 Euro erbeutet haben. Am 03.01.2017 soll er versucht haben, mit Nachschlüsseln in eine Wohnung in Zeitz einzubrechen, was jedoch misslungen sei, weil der Bewohner auf ihn aufmerksam geworden und ihn vorläufig festgenommen habe. Am 04.01.2017 soll der Angeklagte im Stadtgebiet von Zeitz einen Passanten gewaltsam aus dessen Geldbörse 10,00 Euro entwendet haben. Das Verfahren hat bereits am 20.04.2017 begonnen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Am 03.05. soll noch ein Sachverständiger zum möglichen Bestehen einer Betäubungsmittelabhängigkeit und deren Einfluss auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten angehört werden, danach ist mit den Plädoyers und dem Urteil zu rechnen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.     Tag         Uhrzeit 02.05.17  09:00 16.05.17  09:00 23.05.17  09:00      Raum 123 14 KLs 3/16   Der im November 1994 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Sie soll im November 2014 in ihrer Wohnung in Weißenfels ihre am 25.03.2014 geborene Tochter in der Absicht, sie ruhig zu stellen, so sehr geschüttelt haben, dass das Mädchen massive traumatische Schäden am Gehirn davon getragen habe und an diesem sogenannten Schütteltrauma am 03.12.2014 in der Universitätsklinik verstorben sei. Die Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     Tag         Uhrzeit 05.05.17  09:00 12.05.17  09:00 16.05.17  09:00 29.05.17  09:00 02.06.17  09:00 23.06.17  09:00      Raum 96 13 KLs 26/16 Die im Oktober 1991 geborene Angeklagte war mit Urteil vom 02.07.2015 wegen besonders schwere Brandstiftung und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte sich im August 2014 zusammen mit ihren drei schlafenden Kindern im Alter von einem bis vier Jahren in der Familienwohnung in Braunsbedra aufgehalten habe und dann spontan auf die Idee gekommen sei, in der Wohnung Feuer zu legen, um zumindest den entstehenden Hausratsschaden bei der Hausratsversicherung geltend zu machen. Sie habe dann in der Wohnung Veränderungen vorgenommen, um den Anschein zu erwecken, Unbekannte hätten sich in der Wohnung aufgehalten. Dann habe sie mittels Brandbeschleuniger die Couch im Wohnzimmer in Brand gesetzt. Nachdem das Feuer sich bereits ausgebreitet habe und eine der Wohnzimmerfensterscheiben mit einem lauten Knall geborsten sei, habe die Angeklagte die Polizei alarmiert. Durch Nachbarn hätten die drei Töchter aus der Wohnung gerettet werden können, wobei eines der Mädchen eine leichte Rauchgasvergiftung erlitten habe. Bei Eintreffen der Feuerwehr sei der Brand bereits mangels Sauerstoffs vollständig erloschen gewesen. Auf die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend sicher festgestellt, dass die Angeklagte tatsächlich damit gerechnet habe, dass ihre Kinder in Lebensgefahr geraten - dies ist aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung. Ebenso sei nicht ausreichend aufgeklärt, ob die Brandstiftung tatsächlich von der Absicht getragen war, betrügerisch unberechtigte Vermögensleistungen zu erlangen. Versicherungsnehmer sei nämlich der Ehemann der Angeklagten gewesen, dessen Ansprüche aus der Versicherung seines eigenen Interesses durch die Tat der Angeklagten unberührt blieben, so dass etwaige Versicherungsleistungen insoweit nicht unberechtigt gewesen wären. Durch die neue Beweisaufnahme wird der Tathergang auch hinsichtlich der vorgenannten Punkte aufzuklären sein. Der erneute Beginn des Verfahrens war bereits für März vorgesehen, wurde dann aber wegen eines Verteidigerwechsels und damit verbundener Terminkollisionen verschoben.     Tag         Uhrzeit 08.05.17  12:30 15.05.17  09:30 22.05.17  09:30      Raum 169 2b KLs 3/17   Dem im Dezember 1968 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im März und April 2016 von Halle aus bei einem Händler in der Tschechischen Republik Betäubungsmittel verschafft haben. Ein Kurierfahrer habe das Metamphetaminvon Tschechien nach Halle gebracht haben soll, wo der Angeklagte sie in Empfang genommen und dann gewinnbringend weiterverkauft haben soll. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren. Tag         Uhrzeit 09.05.17  09:00 15.05.17  09:00    Raum 123 10a KLs 29/16   Dem im September 1978 geborenen Angeklagten werden 19 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen April und Oktober 2015 in Zeitz, Bad Lausick und Altenburg wiederholt Betäubungsmittel, vor allem Crystal, erworben haben, um es gewinnbringend weiter zu verkaufen. In seiner Wohnung soll er zur Absicherung der Drogengeschäfte eine Schreckschussrevolver samt Munition, einen Schlagring, ein Einhandmesser sowie eine CO2-Waffe aufbewahrt haben. Dem geständigen Angeklagten droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.     Tag         Uhrzeit 17.05.17  09:30 18.05.17  09:30 22.05.17  09:30        Raum 141 1 Ks 1/17   Dem im September 1967 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Januar 2017 in Halle im Zuge eines Frühstücks mit seiner Ehefrau, die seit November 2016 von ihm getrennt lebte, über diese Trennung in Wut geraten und deshalb seiner Ehefrau mit einem Gummihammer mehrfach auf Kopf und Oberkörper geschlagen. Dadurch habe er ihr eine Riss-/Quetschwunde sowie ein sog. Monokelhämatom am Kopf sowie massive Schwellungen und Hautunterblutungen an Oberkörper und Armen zugefügt. Der Angeklagte, der die Vorwürfe vollständig eingeräumt hat, soll wegen einer vorübergehenden psychotischen Störung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Neben einer Freiheitsstrafe kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     Tag         Uhrzeit 17.05.17  09:00 18.05.17  09:00    Raum 123 14 KLs 3/17   Dem im November 1982 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in vier Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen März und Mai 2014 in Wettin mehrfach an einem 12-jährigen Mädchen - der Freundin einer Nichte - vergangen haben. Dem Angeklagten, der sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen hat, droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren.     Tag         Uhrzeit 29.05.17  09:00 31.05.17  09:00 01.06.17  09:00    Raum 123 14 KLs 4/17   Dem im Januar 1995 geborenen Beschuldigten wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2016 in der Jugendanstalt Raßnitz einen Mitgefangenen gewürgt und mit einem Stuhl geschlagen haben. Der Angeklagte, der die Vorwürfe bestreitet, soll nach den Ermittlungen an einer chronischen psychischen Erkrankung leiden und deshalb im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.    

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