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Salzwedel, den 03.05.2017

Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Unfallflucht auf der B 71 04.05.2017, 07:20 Uhr, B 71: Die Fahrerin (35) eines Pkw VW Golf befuhr die B 71 aus Richtung Gardelegen kommend in Richtung Letzlingen. Vor ihr befand sich eine Fahrzeugkolonne von ca. 4 bis 5 Pkw, welche von einem Lkw angeführt wurde. Die Fahrerin des Golf setzte zum Überholen an. Als sie sich auf Höhe eines Pkw VW Passat befand, scherte dieser plötzlich und vorher nicht erkennbar nach links aus, um ebenfalls einen Überholvorgang einzuleiten. Im Bemühen einen Zusammenstoß zu vermeiden, bremste die Fahrerin ihr Auto ab und steuerte es in den linken Straßengraben. Dort stieß sie nach ca. 10 Metern gegen einen Baumstumpf. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt fort. Es soll sich um einen weißen, ca. 10 Jahre alten Pkw VW Passat, mit getönter Heckscheibe gehandelt haben. Die Fahrerin des Pkw VW Golf wurde leicht verletzt und zur Behandlung in das AKK Gardelegen verbracht. Wer Hinweise zur Aufklärung geben kann, wird gebeten, sich im Revierkommissariat Gardelegen ("03907 7240) zu melden. Auffahrunfall auf der L 12 03.05.2017, 17:20 Uhr, L 12: Die Fahrerin (68) eines Pkw BMW befuhr die K 1086 von Engersen kommend in Richtung der L 12. Im Einmündungsbereich musste sie verkehrsbedingt anhalten. Der nachfolgende Fahrer (54) eines Pkw BMW bemerkte dies zu spät und fuhr auf. An den Fahrzeugen entstand ca. 5.000 Euro Sachschaden. Parkplatzunfall 04.05.2017, 10:45 Uhr, Gardelegen: Die Fahrerin (61) eines Pkw Mercedes befuhr den Parkplatz des Lidl-Marktes und parkte neben einem Pkw VW Golf mit RÜG-Kennzeichen ein. Dabei überschätzte sie den Abstand. Es kam zur Kollision. Es entstand ein Gesamtsachschaden: von ca. 1.500 Euro. Auffahrunfall am Fußgängerüberweg 04.05.2017, 11:20 Uhr, Gardelegen: Der Fahrer (25) eines Pkw Skoda befuhr die Straße ?Vor dem Salzwedler Tor?. Zu diesem Zeitpunkt überquerte eine Radfahrerin den dortigen Fußgängerüberweg. Da er die Radlerin spät bemerkte, bremste der Fahrer des Pkw Skoda abrupt ab. Der nachfolgende Fahrer (75) eines Pkw VW Bora erkannte dies zu spät und fuhr auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Mit 3,47 Promille geradelt 03.05.2017, 17:15 Uhr, Gardelegen: Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen Radfahrer fest, der den rechten Gehweg der Bahnhofstraße, in Richtung Hopfentunnel, in deutlicher Schlangenlinie befuhr. Ein freiwillig durchgeführter Test ergab einen Wert von 3,47 Promille. Die Blutentnahme erfolgte im AKK Gardelegen. Es wurde eine Strafanzeige gefertigt und die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Kontrolle erst im dritten Anlauf 04.05.2017, 03:16 Uhr, B 71: Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde in der Ortslage Kakerbeck ein Pkw VW Golf mit SAW-Kennzeichen festgestellt. Auf dem Parkplatz ?Langer Heinrich? wollten die Beamten das Fahrzeug und den Fahrzeugführer (33) kontrollieren. Der Fahrer reagierte auf die Weisungen der Polizei, bog auf den Parkplatz, verringerte seine Geschwindigkeit und fuhr dann wieder davon. Daraufhin setzte sich der Streifenwagen in Richtung Gardelegen vor den VW Golf. Das Signal "Bitte Folgen". wurde geschaltet. Dies tat der Fahrzeugführer auch, bis er plötzlich wendete und wiederum versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Erst im dritten Anlauf gelang es das Fahrzeug anzuhalten. Bei der Kontrolle wurden psychische Probleme des Fahrers deutlich. So bezweifelte er die Echtheit der vor ihm stehenden Beamten. Es erfolgte die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und eine Mitteilung an Führerscheinbehörde, mit der Bitte um Prüfung der Eignung für den öffentlichen Straßenverkehr. Kontrolle in Brietz 04.05.2017, 04:30 Uhr, Brietz: In der Zeit von 03:00 Uhr bis 04:30 Uhr wurde in Brietz, auf der B 71, eine Geschwindigkeitskontrolle mittels TraffiPatrol durchgeführt. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Pkw und auf Grund der Beschilderung 30 km/h für Lkw stellten die Beamten vier Verstöße fest. Ein polnischer Trucker wurde mit vorwerfbaren 67 km/h gemessen und musste eine Sicherheitsleistung von 220 Euro hinterlassen. Ergebnis: Ein Verwarngeld und drei Bußgeldanzeigen. Angler am Arendsee kontrolliert 03.05.2017, 15:00 Uhr, Arendsee: Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden durch Beamte Fischereikontrollen durchgeführt. Vier Sportfischer wurden gemäß den Bestimmungen des Fischeigesetzes/ Fischeiordnung des Landes Sachsen-Anhalt überprüft. Ein Mann konnte den erforderlichen Fischereischein sowie Fischereierlaubnisschein vorzeigen. Bei nachträglicher Vorlage wird eine OWI-Anzeige gefertigt, bei Nichtvorlage eine Strafanzeige. Einem zweiten Mann wurde das Angeln vor Beginn untersagt, da er nicht im Besitz eines erforderlichen Erlaubnisscheins ist. Damit wurde eine Fischwilderei gemäß § 293 StGB verhindert.

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