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Magdeburg, den 03.05.2017

(VG-MD) Klage gegen den Bau von Schnöggersburg abgewiesen

Das Verwaltungsgerichts Magdeburg hat mit Urteil vom heutigen Tage eine Klage des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. gegen den Bau der sogenannten Übungsstadt Schnöggersburg abgewiesen. Das Bundesministerium für Verteidigung hatte aus Geheimhaltungs- und Sicherheitsgründen von einer Beteiligung der Naturschutzvereinigungen im Planungsverfahren abgesehen. Nach einer langwierigen Planungsphase erteilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Juli 2012 seine baurechtliche Zustimmung. Nach Bekanntwerden der Pläne wurde das Projekt von zahlreichen Protesten und Diskussionen im politischen Raum begleitet. Im Herbst 2012 begann der Bau der Übungsstadt. Im September 2013 hat der NABU dagegen Klage erhoben. Er rügt die fehlende Beteiligung im Planungsverfahren sowie die unzureichende Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange. Das Gericht hat in der Begründung seiner Klageabweisung ausgeführt: Zwar hätten auch Naturschutzvereinigungen am Verwaltungsverfahren beteiligt werden müssen. Unterlagen hätten insoweit beschränkt auf naturschutzrechtliche Aspekte - gegebenenfalls mit Schwärzungen - zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Klage scheitere aber daran, dass der NABU seine Rechte nicht fristgerecht gerichtlich geltend gemacht habe. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz  ist die auf eine Beteiligung gerichtete Klage nur innerhalb einer Jahresfrist zulässig. Maßgeblich sei die Möglichkeit vom Vorhaben Kenntnis zu erlangen. Auf Grund der vielfältigen Berichterstattung über das Vorhaben sei es dem NABU möglich und zumutbar gewesen, früher gegen den Bau der Übungsstadt vorzugehen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden. Aktenzeichen:  4 A 279/13 MD Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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