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Dessau-Roßlau, den 08.05.2017

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

                Verkehrsgeschehen     Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort   Gegen eine 64-jährige Fahrerin eines Pkw Mitsubishi wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen. Auf einen Parkplatz in der Leipziger Straße touchierte die Pkw- Fahrerin am 08.05.2017 um 10.56 Uhr beim Einparken einen neben ihr stehenden Transporter VW. Die 64-Jährige stieg kurzzeitig aus ihrem Fahrzeug und verlies dann die Unfallstelle. Der Unfall wurde durch einen Zeugen beobachtet, welcher die Polizei verständigte. Während der polizeilichen Unfallaufnahme auf dem Parkplatz erschien die Pkw- Fahrerin und meldete sich bei den Polizeibeamten. Der entstandene Sachschaden wurde auf 600 Euro geschätzt.     Von Fahrbahn abgekommen   Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernens von der Unfallstelle wurden gegen einen 29-jährigen Fahrer eines Pkw Ford eingeleitet. Am Montag, 08.5.2017 um 21.03 Uhr befuhr er mit drei weiteren Insassen die Möster Straße in Richtung Ortsausgang. In einer Rechtskurve kann er erst nach links von der Fahrbahn ab und streifte ein Verkehrszeichen. Im Anschluss querte er die Fahrbahn und kollidierte rechtsseitig frontal mit einem Baum. Zeugen verständigten die Polizei und gaben an, dass die Insassen die Unfallstelle in Richtung Ortsausgang verlassen und zuvor die Kennzeichentafeln vom Fahrzeug entfernten. Die Personen konnten in der Nähe des Unfallortes durch Polizeibeamte festgestellt werden. Eine 26-Jährige aus Leipzig wurde durch den Unfall schwerverletzt und ein 28-Jähriger aus Leipzig leichtverletzt. Beide wurden durch Rettungskräfte versorgt. Der Fahrer und eine 34-Jährige, beide aus dem Landkreis Anhalt- Bitterfeld stammend, blieben unverletzt. Ein Atemalkoholtest beim 29-Jährigen ergab, dass dieser das Fahrzeug unter Einfluss alkoholischer Getränke führte. Ein Drogentest verlief negativ. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Eine Überprüfung des Kennzeichens, welches durch den Zeugen benannt wurde, ergab, dass diese gestohlen worden und zur Fahndung ausgeschrieben sind. Die Kennzeichentafeln konnte trotz Einsatz eines Fährtenhundes vorerst nicht aufgefunden werden. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und für das Fahrzeug keine Pflichtversicherung besteht. Dieses wurde sichergestellt und durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Im Rahmen der Beweissicherung wurde ebenfalls die Bekleidung des Fahrers gesichert.            

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