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Magdeburg, den 08.05.2017

Zurücknahme der Öffentlichkeitsfahndung nach Computerbetrug vom 09.05.2017

Nach einem Hinweis, vom heutigen Tag, konnte der bis dato unbekannte Täter polizeilich bekannt gemacht werden. Bei dem jungen Mann handelt es sich um einen 38-jährigen Magdeburger.   Von weiteren Veröffentlichungen des Fotos ist Abstand zunehmen bzw. aktuelle Veröffentlichungen sind zurückzunehmen.     Polizeimeldung NR. 172/ 8. Mai 17 Öffentlichkeitsfahndung nach Computerbetrug vom 08.05.2017   Mit dem Bild einer Überwachungskamera wird nach einem Mann gefahndet, der unberechtigt mit der EC-Karte einer Geschädigten am 19.01.2017 Geld an einem Bankautomaten der Stadtsparkasse in Magdeburg abgehoben hatte.   Insgesamt erbeutete der unbekannte Täter mehrere hundert Euro. Gesucht werden Zeugen, die den Mann auf dem Bild der Überwachungskamera erkennen. Diese werden gebeten, sich bei der Polizei in Magdeburg unter der Telefonnummer 0391/546-1740 zu melden.     ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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