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Magdeburg, den 09.05.2017

Neue Landesregelungen zur Investitionsförderung in Kraft getreten Verbesserte GRW startet / Willingmann: ?Beschäftigte, Unternehmensnachfolgen und Forschung besonders im Fokus?

Gute Nachricht für den heimischen Mittelstand: Die neuen Landesregelungen für die Investitionsförderung in Sachsen-Anhalt sind in Kraft. Die neue Richtlinie des Wirtschaftsministeriums ist diese Woche im Ministerialblatt erschienen, nachdem Finanzministerium und Landesrechnungshof grünes Licht gegeben hatten. Damit können Unternehmen ab sofort von den verbesserten Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) profitieren. Die Schwerpunkte der neuen Landesregelungen:? größere Anreize für Investitionen bereits ab 30.000 Euro durch höhere Basisförderung,? vereinfachte Bonus-Regelungen,? höherer Bonus bei Tarifbindung oder mindestens tarifgerechter Entlohnung,? Unterstützung bei Unternehmensnachfolge sowie bei Investitionen in Forschung und Entwicklung,? strengere Regeln bei Betriebsverlagerungen sowie ? Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Kommunen und Landkreise.  Dazu sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: ?Investitionen bringen unser Land und unsere Unternehmen voran. Wer investiert, stärkt Produktivität, Zukunftsfähigkeit und Beschäftigung. Deshalb haben wir mit der Neujustierung der GRW ganz bewusst kleine und mittelständische Unternehmen noch stärker in den Fokus gerückt, die Richtlinie vereinfacht und verständlicher gemacht sowie Fördermöglichkeiten ausgeweitet. Die neue GRW-Richtlinie passt zur Wirtschaftsstruktur unseres Landes, kommt Unternehmen, Existenzgründern und Kommunen zugute. So setzen wir einen breiten, deutlichen Anreiz für mehr Investitionen, aber auch für gute Arbeit im Land. Nun bauen wir auf großes Interesse aus der Wirtschaft, setzen auf Erfahrungen der Investitionsbank bei der Antragsbearbeitung und werden weitere bürokratische Hemmnisse abbauen.?Hintergrund: Im Doppelhaushalt 2017/18 stehen für die GRW nationale Mittel (Bund und Land) in Höhe von 98,9 Millionen Euro (2017) bzw. 108,4 Millionen Euro (2018) zur Verfügung. Hinzu kommen EU-Mittel in Höhe von rund 230 Millionen Euro für die gesamte Strukturfondsperiode 2014-2020.Weitere Informationen zu den neuen GRW-Landesregelungen gibt es auf den Internetseiten der Investitionsbank unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/grw-unternehmensfoerderung.html sowie an der kostenfreien Förder-Hotline 0800 56 007 57.

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