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Magdeburg, den 19.05.2017

Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen - "Kommissar Zufall" hat geholfen

Gestern hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Magdeburg Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen, die in dem Verdacht stehen, gemeinschaftlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel zu treiben. "Kommissar Zufall" spielt eine entscheidende Rolle. Zwei Mitarbeiterinnen des Sozialamts sorgten sich um eine Mutter und deren Kleinkind. Deshalb planten sie einen Hausbesuch in der vom Sozialamt zur Verfügung gestellten Wohnung. Weil trotz mehrfachen Klingelns niemand öffnete und die Mitarbeiterinnen über einen Zweitschlüssel zur Wohnung verfügten, konnten die Frauen die Wohnung im Stadtteil Neue Neustadt betreten. Von der Bewohnerin und dem Kind fehlte jede Spur. Stattdessen entdeckten die Frauen Betäubungsmittel in größerer Menge. Die herbeigerufene Polizei durchsuchte die Wohnung und konnte darüber hinaus umfangreich Beweismaterial sicherstellen, unter anderem ein Ausweisdokument, durch das ein junger Mann in den dringenden Verdacht geraten ist, mit Betäubungsmitteln zu handeln. Wenig später entdeckte die Polizei diesen Mann und einen weiteren Mann in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, so dass es zur Festnahme kam. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den sichergestellten Betäubungsmitteln um rd. 22 kg Marihuana handelt. Da Fluchtgefahr besteht, hat der Ermittlungsrichter dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer am späten Freitagnachmittag entsprochen. Beide Männer wurden in Untersuchungshaft genommen. Die polizeilichen Ermittlungen gehen weiter.     Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher

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