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Halle (Saale), den 30.05.2017

LEADER-Förderung in Sachsen-Anhalt Bauernhaus in Etingen kann zum Wohnheim für Menschen mit Behinderungen umgebaut werden

Die Evangelische Stiftung Neinstedt kann ein Bauernhaus in Oebisfelde-Weferlingen, OT Etingen zum Wohnheim für 13 Menschen mit seelischen und/oder geistigen Behinderungen umbauen. Dafür stellt das Landesverwaltungsamt 350.000 Euro aus dem LEADER-Förderprogramm zur Verfügung. Bis Ende Oktober 2017 soll der Umbau abgeschlossen sein. Die Stiftung arbeitet bereits seit 2015 an den Standorten Neinstedt, Quedlinburg, Ballenstedt, Gernrode, Thale, Blankenburg, Wernigerode, Ilsenburg und Calvörde.Hier ist sie mit besonders im Kinder- und Jugendbereich, in der Erwachsenenbildung, in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aktiv.Auf dem ehemaligen Vierseit-Bauernhof im historischen Ortskern von Etingen soll durch schrittweisen Ausbau ein inklusives Förder- und Erlebniszentrum entstehen, in dem langfristig Wohn-, Beschäftigungs-, Erlebnis- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.Für das Wohnprojekt wird das vorhandene Wohnhaus unter Erhalt des ursprünglichen Gebäudecharakters um- und ausgebaut.Im Inneren des Hauses werden über 2 Etagen mit Aufzug weitgehend barrierefreie Wohnmöglichkeiten als Einzelzimmer und ein großzügiger Gemeinschaftsbereich geschaffen. Die räumliche Struktur der Zimmer ermöglicht ein hohes Maß an Individualität und Privatsphäre.Die Auswahl des Projektes für die Förderung und die weitere Betreuung erfolgt durch die LEADER-Arbeitsgruppe (LAG) ?Rund um den Drömling?. Sie wurde in ihrer jetzigen Zusammensetzung im November 2006 gegründet. Zur LAG gehören die Gebiete der Stadt Klötze, Teile der Hansestadt Gardelegen sowie der nördliche Teil der Stadt Oebisfelde-Weferlingen mit einer Fläche von 775,06 km² und knapp 30.000 Einwohnern. Damit umfasst die LAG den Gesamtraum des Naturparks Drömling. Die erste Prioritätenliste für das Jahr 2016 der LAG enthielt 2 Projekte, die beide über die LEADER-Richtlinie gefördert werden. Eines davon ist der der Umbau des Bauernhauses in Etingen.  Die bereits bestätigte Prioritätenliste 2017 der LAG enthält insgesamt 19 Projekte. Hintergrund:Das Land Sachsen-Anhalt kann auf mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Umsetzung von LEADER zurückblicken. Im abgeschlossenen Förderzeitraum bis 2014 war Sachsen-Anhalt nach Einschätzung der EU-Kommission bei der Umsetzung von LEADER ?Vorzeigeregion? in Europa.In der aktuellen Förderperiode 2014 ? 2020 betritt Sachsen-Anhalt in Punkto LEADER gleich zwei Mal Neuland.Als eine von wenigen Regionen in Europa setzt das Land gemeinsam mit LEADER auch die CLLD-Methode (?Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung?) um. Dabei übernehmen die Akteure, die sich in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammengeschlossen haben, vor Ort die Gestaltung ihrer ländlichen Regionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Themen Daseinsvorsorge, Stärkung der ländlichen Wirtschaft, Tourismus, Natur und Kultur. Mit den drei EU-Fonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) ? 80 Mio. Euro, EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ? 14 Mio. Euro ? und ESF (Europäischer Sozialfonds) - 6 Mio. Euro ? stehen im Förderzeitraum bis 2020 rund 100 Mio. Euro für die Stärkung der ländlichen Gebiete Sachsen-Anhalts zur Verfügung. Allein aus dem EU-Fonds ELER werden 43,5 Mio. Euro durch das Landesverwaltungsamt im Förderzeitraum vergeben.Neu ist auch das Instrument der Richtlinie LEADER und CLLD, die ab dem Jahr 2015 ausschließlich den Akteuren aus den Lokalen Aktionsgruppen für die Umsetzung ihrer individuellen lokalen Entwicklungsprojekte zur Verfügung steht.Ehe ein solches Projekt zur Umsetzung kommt, werden strenge Kriterien angewandt: die Lokale Aktionsgruppe prüft und entscheidet, inwieweit das ausgewählte Vorhaben zur Region passt und hilft, die lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen. Außerdem werden LAG-spezifische Bewertungskriterien angesetzt, welche letztlich zu einem Ranking aller geplanten Projekte auf einer jährlichen Prioritätenliste führen. Als Bewilligungsbehörde für die Richtlinie LEADER fungiert das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.

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