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Magdeburg, den 01.06.2017

Amtsgericht Magdeburg erlässt gleich vier Haftbefehle

Gleich vier Haftbefehle hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Magdeburg am heutigen Freitag erlassen.   Drei Männer im Alter von 25 bis 56 Jahren stehen im dringenden Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, die nach § 374 Abs. 1 und Abs. 2 der Abgabenordnung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren unter Strafe steht. Der Polizei gelangt es, die Verdächtigen gestern Abend gegen 20.15 Uhr auf frischer Tat festzunehmen, als sie in einer Garagenanlage am Diesdorfer Graseweg in Begriff waren, 85.000 Stück unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus einem Nicht-EU-Land aus einem Pkw in eine Garage umzuladen. Der Inhaber der Garage wurde seit Wochen aufgrund richterlicher Anordnung observiert. Auch sein Telefonverkehr wurde überwacht. Mit einer "neuen Lieferung" war daher jederzeit zu rechnen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich durch den Handel mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten den Lebensunterhalt zu finanzieren. Zwei Beschuldigte stammen aus Polen, der älteste Beschuldigte aus Magdeburg. Weil in allen Fällen Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 14.000 Euro.   Zwischen 22.00 und 22.30 Uhr kam es gestern Abend auf dem Parkplatz des Kannenstieg-Centers zu einem schweren Raub. In dringendem Tatverdacht steht ein 1991 geborener Mann, dem vorgeworfen wird, mithilfe eines gezückten Messers vier Personen um deren Mobiltelefone gebracht zu haben. Aus Furcht, der Beschuldigte würde seine Drohungen wahrmachen und die Geschädigten verletzen oder gar "abstechen", ließen die Geschädigten den Mann gewähren. Die zügig herbeigerufene Polizei konnte den Verdächtigen dingfest machen, der durch die Geschädigten nun schwer belastet wird. Schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft. Da die zahlreichen und teils einschlägigen Vorstrafen eine hohe Strafe erwarten lassen, sah der Ermittlungsrichter den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an.     Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher

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