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Halle (Saale), den 05.06.2017

(LG HAL) Verurteilung wegen Misshandlung eines Kleinkindes rechtskräftig

Die Verurteilung eines Mannes wegen Misshandlung des Kindes  seiner Lebensgefährtin ist rechtskräftig.   Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte mit Urteil vom 23.09.2016 den im Oktober 1978 geborenen Mann wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März 2015 in Halle den im April 2013 geborenen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin massiv geschüttelt hatte, wobei der Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Kindesmutter herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.   Zunächst war nur die Mutter des Kindes angeklagt worden, die angegeben hatte, mit dem Kind allein gewesen zu sein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatte diese dann aber ihren damaligen Lebensgefährten belastet, woraufhin auch dieser angeklagt wurde. Im Ergebnis der Beweisaufnahme war die Kammer dann von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Gegen diese Verurteilung hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 24.05.2017 ohne weitere Begründung verworfen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.   Die Kindesmutter war mit Urteil vom 23.09.2016 wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen durch Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie hatte kein Rechtsmittel eingelegt, so dass das Urteil noch im Oktober 2016 ohne weiteres rechtskräftig wurde.

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