Landtag beschließt Änderung SOG Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und Probebetrieb von Body-Cams kommt
Der Landtag hat heute in zweiter Lesung die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SOG LSA, beschlossen. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage im SOG LSA für den Probebetrieb von sogenannten Körperkameras - kurz Body-Cams - durch die Polizei. Innenminister Holger Stahlknecht: ?Der Einsatz der Kameras soll helfen, um Polizeibeamte in absehbar konfliktträchtigen Situationen vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Darüber hinaus gilt es zu erproben, inwieweit die mobile Videoaufzeichnung als Mittel der Beweissicherung geeignet ist.? Beginn der Erprobungsphase soll noch im Sommer 2017 sein. Der Einsatz der Kameras wird zunächst auf die Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Halle (Saale) und der Stadt Dessau-Roßlau begrenzt und auf zwei Jahre befristet sein. In der Erprobungsphase werden etwa 50 Body-Cams eingesetzt. Die Höhe der Beschaffungskosten für die Technik liegt bei rund 40.000 Euro. Ebenfalls mit der SOG-Änderung beschlossen und somit gesetzlich normiert wurde die bisher in Verwaltungsvorschriften geregelte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.
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