(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2017 (Stand: 28.04.2017)
Versuchter Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 945/17 (5/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 8 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Donnerstag, 04. Mai 2017 und Mittwoch, 10. Ma1 2017, jeweils 08.30 Uhr, jeweils Saal A 23 Dem 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Januar 2017 in Magdeburg im Rahmen eines Streits, bei dem es um die Ehre einer Frau gegangen sein soll, auf den Geschädigten mehrfach eingestochen zu haben. Der Angeklagte soll dabei in Tötungsabsicht gehandelt haben. Der nicht vorbestrafte Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Drogenhandel in Wolmirstedt 25 KLs 262 Js 27132/16 (6/17) - 5. Strafkammer 2 Angeklagte 7 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: Dienstag, 09. Mai 2017 und Mittwoch, 17. Mai 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12 Den 23 und 24 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2016 und im Dezember 2016 mit Marihuana, Methamphetamin, Ecstasy und Kokain Handel getrieben zu haben. Zudem sollen die Angeklagten griffbereit bei den Betäubungsmitteln Waffen gelagert haben, um den Besitz der Drogen zu sichern. Sicherungsverfahren: Geiselnahme in einer Schule in Wolmirstedt im September 2016 22 KLs 268 Js 31137/16 (4/17) ? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer 1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 1 Nebenkläger 8 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 03. Mai 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin: Donnerstag, 04. Mai 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 37-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19. September 2016 in Wolmirstedt mit einem Messer bewaffnet ein Gymnasium überfallen zu haben und einen Schüler als Geisel genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Antragsschrift davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er weiterhin gefährlich sein, muss er damit rechnen, dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden. Der Beschuldigte soll sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen haben. Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren und um ein Verfahren vor der Jugendschutzkammer. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Prozess wegen angeblicher Untreue des Oberbürgermeisters von Halle wird neu aufgerollt 24 KLS 901 Js 14285/13 (5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer 1 Angeklagter 26 Zeugen 1 Sachverständiger für den 19. Mai Prozessbeginn: Donnerstag, 4. Mai, 2017, 09.30 Uhr, Saal B12 Fortsetzungstermine: 5., 12. und 19. Mai, 2., 9., 16., 23. und 30. Juni, 7. und 14. Juli, sowie ab dann freitags, jeweils 09.30 Uhr, Saal B12 Dem 60-jährigem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Wiegand wirft die Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014 Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt bei der Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor. Der Angeklagte soll am Tag seines Dienstantritts als Oberbürgermeister am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei von ihm ausgesuchten und genehmen Personen abgeschlossen haben, die ihn bereits in der Vergangenheit bei seiner kommunalpolitischen Arbeit unterstützt haben sollen. Es soll dabei um die Position seiner Büroleiterin, eines Referenten für strategische Grundsatzfragen und einer Referentin für Sicherheit und Ordnung gegangen sein. Der Angeklagte soll pflichtwidrig unter Umgehung geltender Vorschriften über die Ausschreibung derartiger Dienstposten die Beschäftigten gemessen an ihrer Qualifikation in zu hohen Entgeltstufen der TVöD VKA in den höchsten drei Entgeltgruppen 13 ,14 und 15 eingeordnet haben. Der Stadt soll hierdurch ein "Gefährdungsschaden" von rund 290.000 ? entstanden sein. Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.02.2015 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich die Gehaltseingruppierung im tariflich vorgegebenen Rahmen bewege und dem Oberbürgermeister ein Ermessensspielraum bei der Eingruppierung zustehe. Es sei auch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte aus sachfremden Erwägungen gehandelt habe. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg. Das Urteil und zwei Pressemitteilungen des BGH sind im Internet auf der Seite des BGH veröffentlicht. Zitat aus der Pressemitteilung 91/2016 des BGH vom 24.05.2016: "Der 4. Strafsenat ist der Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt, wonach sich die Einordnung aller drei Mitarbeiter in die jeweilige Erfahrungsstufe 5 innerhalb des dem Angeklagten durch die Vorschriften des TVöD (VKA) eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielraums und damit im tariflich vorgegebenen Rahmen bewegt habe und es deshalb schon an einem pflichtwidrigen Handeln fehle. Er hat ausgeführt, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 24/2016) durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweist. Die Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, ist schon aus diesem Grund nicht tragfähig." § 16 TVöD (VKA) lautet auszugsweise: § 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle (1) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt. (2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. ... (3) Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2- nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): - Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, - Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, - Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, - Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und - Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt. Strafgesetzbuch (StGB) § 266 Untreue (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend. Überfälle auf Supermärkte in Ermsleben und Ballenstedt 22 KLs 826 Js 75757/15 (29/16) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 9 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 08. Mai 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Donnerstag, 11. Mai 2017 und Freitag, 12. Mai 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 jeweils einen Supermarkt in Ermsleben und Ballenstedt überfallen zu haben. In Ermsleben soll er ein Messer verwendet haben und rund 1.000,00 ? erbeutet haben. In Ballenstedt soll er mit einem pistolenähnlichen Gegenstand einige Geldscheine erbeutet haben. Fahrlässige Tötung bei Hohendodeleben ? Lkw überfährt Fussgängerinnen 1 Ds 173 Js 17972/16 ? Amtsgericht Oschersleben ? Strafrichter 1 Angeklagter 8 Nebenkläger 2 Sachverständige 11 Zeugen Prozessbeginn. Dienstag, 16. Mai 2017, 10.00 Uhr, Saal 15 Amtsgericht Oschersleben, Gartenstr. 1 in Oschersleben Fortsetzungstermine: Donnerstag, 01.06.2017, Dienstag, 13. Juni 2017, Dienstag, 27. Juni 2017 und Dienstag, 04. Juli 2017 jeweils 10.00 Uhr, Saal 15 im Amtsgericht Oschersleben Dem 64-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.06.2016 auf der Kreisstraße 1220 aus Richtung Hohendodeleben kommend in Fahrtrichtung Magdeburg kurz nach dem Ortsausgangsschild Hohendodeleben mit seinem Lkw aus Unachtsamkeit auf den neben der Straße und einem Grünstreifen befindlichen asphaltierten Geh/Radweg gekommen zu sein und drei Frauen überfahren zu haben. Zwei der Fußgängerinnen starben noch am Unfallort, eine der Fußgängerinnen überlebte schwerverletzt. Im Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. sexueller Missbrauch von Kindern in Magdeburg von 2013 bis Januar 2015 22 KLs 449 Js 11101/15 (9/17) - 2. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Nebenklägerinnen 1 Sachverständige 10 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 31. Mai 2017, 09.90 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Donnerstag, 01. Juni 2017, Freitag, 09. Juni 2017 und Mittwoch, 14. Juni 2017, jeweils 09.90 Uhr, Saal E 12 Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zwei 6 Jahre alte Mädchen sowie 2 Jungen im Alter von 8 und 10 Jahren sexuell missbraucht zu haben, als diese sich in der Wohnung des Angeklagten in Magdeburg aufgehalten haben. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren vor der Jugendschutzkammer mit minderjährigen Zeugen. Mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit muss gerechnet werden. Löffler Pressesprecher
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