Prognose: Konstanter Einstellungsbedarf bei Lehrkräften bis 2030/2031 / Tullner: ?Dauerhafter Einstellungsbedarf von 650 Lehrkräften?
v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Bildungsminister Marco Tullner hat auf der heutigen Sitzung des Kabinetts über erste Prognosen aus der Expertenarbeitsgruppe Lehrkräftebedarf informiert. Die AG kommt am 12. Juli zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. ?Erstmals liegen für Sachsen-Anhalt verlässliche Zahlen zum künftigen Bedarf an Lehrkräften, ausgehend von der Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/2031, vor. Die Zahlen definieren gleichzeitig den kontinuierlichen Handlungsbedarf, den wir im Bereich der Lehrkräftegewinnung bereits seit dem vergangenen Jahr anpacken?, so Bildungsminister Marco Tullner. Ausgehend von der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose (RBP) werden die Schülerzahlen von derzeit ca. 174.000 bis zu den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 moderat auf ca. 181.000 im Bereich der allgemeinbildenden Schulen steigen. Das entspricht einem Anstieg von ca. 4% gegenüber dem Schuljahr 2016/17. Erst nach 2025 sinken sie nach heutiger Kenntnis geringfügig von diesen ca. 181.000 auf etwa 169.000 Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2030/31. Das Ergebnis weicht von bisherigen Annahmen ab, die auf der Basis der 5. RBP einen deutlich früher beginnenden und schneller verlaufenden Rückgang der Schülerzahlen beschrieben. Bemerkenswert ist ein Vergleich mit der auf der Grundlage der 5. RBP im Jahr 2025 erwarteten Gesamtschülerzahl von 158.687. Auf der Grundlage der 6. RBP werden 2025 nunmehr 180.066 Schülerinnen und Schüler prognostiziert. Das sind 21.379 oder 13,5% mehr. Analog zu der Schülerzahlentwicklung ist auch der Lehrkräftebedarf im Betrachtungszeitraum relativ konstant. Er überschreitet jedoch nach der zugrunde liegenden Berechnung von 2020/21 bis 2027/28 das gegenwärtig vereinbarte Vollzeitäquivalente-Ziel von 14.500. Demnach werden über 14.800 VZÄ in den Jahren 2023/24 und 2024/25 benötigt, bis zum Schuljahr 2030/2031 sinkt der Bedarf auf 13.971. Ausgehend von einem Lehrkräfterestbestand an allgemeinbildenden Schulen werden auf der Grundlage der getroffenen Annahmen bis 2030/31 insgesamt 8.783 Personen bzw. 8.434,8 VZÄ aus dem aktiven Dienst ausscheiden. ?Bezogen auf den Lehrkräftebedarf im Schuljahr 2030/31 ergibt sich ein kumulierter Einstellungsbedarf von 8.995 VZÄ ab 2017/18 bis zum Schuljahr 2030/31. Diese Einstellungsbedarfe entsprechen im Durchschnitt einem jährlich zu erbringenden Einstellungsvolumen von etwa 650 VZÄ?, so Bildungsminister Tullner. Davon entfallen etwa 20-25% auf das Lehramt an Grundschulen, etwa 30-40% auf das Lehramt an Sekundarschulen, etwa 30-35% auf das Lehramt an Gymnasien und etwa 15% auf das Lehramt an Förderschulen. Diese Erhöhung ist aus heutiger Sicht für mindestens 10 Jahre erforderlich. Ausgehend von den perspektivischen Bedarfen ist eine entsprechende Erhöhung der Studierendenzahlen notwendig. Dazu erklärt der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Willingmann: ?Nachdem das Bildungsministerium heute belastbare Zahlen zum künftigen Lehrerbedarf vorgelegt hat, können wir uns umgehend mit den Universitäten über die dafür erforderlichen Lehramtsstudienplätze verständigen. Das bedeutet in einem ersten Schritt für 2017 die Fortschreibung der 2016 erhöhten Erstsemesterkapazität (700) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zugleich hat sich die Landesregierung darauf verständigt, für den 2017er Studienjahrgang die ab 2023 erforderlichen Referendar- und Lehrerstellen einzurichten. Über die Kapazität von 2018 an werden wir sodann mit den Universitäten verhandeln. Auch für diese Studienjahrgänge muss eine klare, haushalterisch untersetzte Einstellungsperspektive im Land sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund kann ich junge Menschen ausdrücklich ermutigen, ein Lehramtsstudium in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.? Hintergrund: Die Schülerzahlprognose für öffentliche allgemeinbildende Schulen bis 2030/31 wurde auf der Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose (6. RBP) erstellt. Die 6. RBP wurde mit Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2016 zur einheitlichen Planungsgrundlage für alle Landesbehörden erklärt. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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