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Magdeburg, den 27.06.2017

(LG MD) Zivilurteil: teure Schläge im Zusammenhang mit Feiern zum letzten Schultag im Rotehornpark Magdeburg am 24.04.2015

10. Zivilkammer - 10 O 164/17Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 04.04.2017 verurteilte die mit drei Berufsrichtern besetzte 10. Zivilkammer den mittlerweile 19-jährigen Beklagten an den mittlerweile 21-jährigen Kläger 6.000 ? Schmerzensgeld zu zahlen.   Im Rahmen einer Veranstaltung anlässlich des letzten Schultages am 24.04.2015 im Rotehornpark in Magdeburg hat der Beklagte auf den Kläger, einen Abiturienten, mit dem abgebrochenem Hals einer Weinflasche eingeschlagen bzw. gestochen.   Am 07.03.2017 hat der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren die Klage gegen den Beklagten begründet. Bereits am 04.04.2017 wurde der Beklagte zur Zahlung des Schmerzensgeldes durch ein sogenanntes "Versäumnisurteil" verurteilt. Der Beklagte hat in diesem Fall den Prozess bereits deswegen verloren, da der Kläger seine Forderung nachvollziehbar dargelegt hat und der Beklagte sich im Übrigen gegen die Verurteilung nicht gewehrt hat. Neben dem Schmerzensgeld muss der Beklagte noch die Gerichtsgebühren von knapp 500 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren von rund 1.200 ? zahlen.       Löffler Pressesprecher

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