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Stendal, den 29.06.2017

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Zusammenstoß auf der Ortsumgehungsstraße 29.06.17, gegen 15:40 Uhr, B189, Bereich Abfahrt Heerener Straße Ein 76-jähriger Golf-Fahrer befuhr die B189 aus Richtung Osterburg in Richtung Stendal. Aus bisher ungeklärter Ursache geriet er auf die Gegenfahrbahn. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Sattelzug eines 32-Jährigen. Der PKW kam zwischen dem Sattelauflieger und der Leitplanke zum Stehen. Beide Fahrer wurden dabei leicht verletzt. Der Golf-Fahrer wurde in das Krankenhaus eingeliefert. Der LKW-Fahrer wollte selbstständig einen Arzt aufsuchen. An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von insgesamt ca. 157.000,00 Euro. Die Umgehungsstraße war zeitweise voll gesperrt.   Foto von der Unfallstelle auf der Ortsumgehungsstraße         Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 29.06.17, gegen 16:25 Uhr, Stendal, Tangermünder Chaussee Eine 19-jährige Golf-Fahrerin befuhr die Tangermünder Chaussee aus Richtung Stendal in Richtung Tangermünde. Im Gegenverkehr, in Richtung Stendal, stockte der Verkehr. In Höhe der Kleingärten fuhr von links ein schwarzer Transporter in Richtung Tangermünde auf die Tangermünder Chaussee. Der Transporter fuhr dabei gegen den vorderen linken Radkasten vom Golf der 19-Jährigen, der dadurch beschädigt wurde. Der Transporter-Fahrer fuhr ohne anzuhalten in Richtung Tangermünde weiter. Hinweise zu diesem Unfall werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.     Radfahrerin leicht verletzt 29.06.17, gegen 13:45 Uhr, Stendal, Schützenplatz, Arneburger Straße Dort kam es zum Zusammenstoß zwischen einer 83-jährigen Fahrradfahrerin, die an der Fußgängerampel aus Richtung Haferbreiter Weg die Arneburger Straße überqueren wollte und einer 38-jährigen Toyota-Fahrerin, die stadtauswärts fuhr. Die Fahrradfahrerin räumte ein die Fahrbahn bei Rot betreten zu haben. Sie stürzte, verletzte sich dabei leicht und wurde in das Krankenhaus eingeliefert. Das umfallende Fahrrad beschädigte den PKW leicht.     Vorfahrt nicht beachtet  und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 29.06.17, gegen 09:55 Uhr, Ortsverbindungstraße zwischen Hohengöhrener Damm und Hohengöhren Ein 62-jähriger Leichtkraftradfahrer fuhr von einem Wirtschaftsweg auf die Ortsverbindung. Dabei beachtete er nicht die Vorfahrt eines 53-jährigen LKW-Daimlerchrysler-Fahrers, der auf der Ortsverbindungsstraße in Richtung B107 fuhr und es kam zum Zusammenstoß. Der Kraftradfahrer stürzte, verletzte sich an der Schulter und wurde in das Krankenhaus eingeliefert. Wie sich herausstellte, gehört das amtliche Kennzeichen nicht an das Krad. Gegen den Fahrer wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Urkundenfälschung gefertigt.

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