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Magdeburg, den 03.07.2017

Umweltministerin Dalbert: Herdenschutzhunde sind keine Papiertiger

Herdenschutzhunde der Rassen Französischer Pyrenäenberghund und Maremmano Abruzzese zeigen durch Bellen und körperliches Imponiergehabe an, dass sich der Tierherde etwas Unbekanntes, Mensch oder Tier, nähert.  Sie vergrämen Wölfe durch ihr lautes Bellen und durch ihre imposante Statur. Die Hunde greifen die Wölfe aber nicht an und töten sie auch nicht. Es widerspricht jedem Tierschutzgedanken, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen oder aber ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden, dass dieses Verhalten bei ihm selbst oder bei Artgenossen zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt.Die Haltung der Herdenschutzhunde in einem Schafspferch entspricht nicht der Haltung in einem räumlich begrenzten Zwinger. Demnach ist sie selbstverständlich nicht von dem Verbotstatbestand betroffen, dass gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung in einem Zwinger keine Strom führenden Vorrichtungen vorhanden sein dürfen.Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund  eine Schutzhütte und außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung steht. Da es sich bei Herdenschutzhunden um Tiere handelt,  die sozusagen immer ?im Dienst? sind, ist nach geltender  Rechtslage eine Schutzhütte entbehrlich.

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