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Magdeburg, den 04.07.2017

(LG MD) Wahlanfechtungsverfahren: Landtagsabgeordneter der AFD fordert in Eilverfahren gegenüber der AFD, dass die Landesliste der AFD zur Bundestagswahl im September 2017 für nichtig erklärt werden soll

11 O 746/17 11. Zivilkammer   Prozesstag:    Dienstag, 4. Juli 2017, 13.00 Uhr, Saal nach  Aushang   Der Landtagsabgeordnete der AFD Volker Olenciak klagt gegen die Aufstellungsversammlung der AFD vom 26.03.2017 und 15.04.2017, den Landesverband der AFD Sachsen-Anhalt sowie zwei Vertrauenspersonen.   Der Antragsteller möchte primär erreichen, dass die Landesliste zur Bundestagswahl 2017 durch das Landgericht für nichtig erklärt wird. Der Antragsteller meint, die Liste sei nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden. Die Schiedsgerichtsbarkeit der Partei habe trotz der Eilbedürftigkeit noch nicht entschieden. Bis zum 17.07.2017 müsse die Liste der Bundestagskandidaten beim Landeswahlleiter abgegeben werden, so dass nun das Landgericht als Zivilgericht entscheiden müsse.   Die mit drei Berufsrichtern besetzte 11. Zivilkammer wird über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.     Christian Löffler Pressesprecher

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