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Bernburg, den 11.07.2017

Polizeimeldung Polizeirevier Bernburg

Löderburg   (Garageneinbruch)    In der Nacht zu Mittwoch, bis gegen 08:35 Uhr, wurde durch unbekannte Täter in eine Garage, welche sich auf dem dortigen Sportplatz der Karlstraße befindet eingebrochen. Hier wurde ein Rasenmäher entwendet. Weiterhin versuchten die Täter in das dortige Vereinsheim sowie die Umkleidekabinen einzudringen, was misslang. Durch die Polizei wurden die Ermittlungen aufgenommen, Hinweise zur Tat, den vermeintlichen Tätern oder dem Verbleib des Diebesgutes nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.     Güsten  (Einbruch in Verkaufseinrichtung)   Am Mittwochmorgen, 01:01 Uhr, wird durch die Wach- und Schließgesellschaft ein Einbruch in eine Verkaufseinrichtung, welche sich in der Bernburger Straße befindet, gemeldet. Durch die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten wurde festgestellt, dass unbekannte Täter  vom Freigelände zwei Rollen Teichfolie entwendeten. Weiterhin wurde eine Teichfilteranlage zur Mitnahme bereitgelegt.    Es ist zu vermuten, dass die Täter durch den Angestellten der Wach- und Schließgesellschaft bei seiner Kontrollfahrt gestört worden sind. Diesbezügliche Ermittlungen wurden durch die Polizei aufgenommen. Hinweise zur Tat, den vermeintlichen Tätern oder dem Verbleib des Diebesgutes nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.     Aschersleben   (Drogenfahrt)   Am Dienstagnachmittag, gegen 17:25 Uhr, wurde in der Eislebener Straße ein 27-jähriger Fahrzeugführer eines VW-Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle wurden drogentypische Ausfallerscheinungen wahrgenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert.       Bernburg   (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)   Dienstagnacht, gegen 22:49 Uhr, wurde in der Dessauer Straße ein 50-jähriger Fahrzeugführer eines VW-Passat einer Verkehrskontrolle unterzogen. Währen der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,13 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.       Im Auftrag Schneider

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