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Halle (Saale), den 20.07.2017

Ehrwürdiger Besuch im ehrwürdigen Haus

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, hat gestern den neu gewählten Vorstand der Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) begrüßt. Neben dem Ersten und Regierenden Vorsteher, Thalbruder Matthias Frosch, gehören die Thalbrüder Peter Becker, Mario Klüser, Uwe Frosch, Rüdiger Just, Torsten Kremer und Thalschwager Tobias Heinicke zum neuen Vorstand. Die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle, 1491 gegründet, ist ein altrechtlicher Verein, zu denen in Sachsen-Anhalt auch die ?Provinzial-Sächsische Genossenschaft des Johanniterordens" zählt. Diese stehen unter der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes. Hierunter fällt vor allem die Genehmigung von Satzungsänderungen, im Falle der Salzwirker-Brüderschaft ist dies die ?Brüderschaftsordnung?. Die Zuständigkeit für solche altrechtlichen Vereine liegt in Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt und wird hier durch das Referat Justitiariat, Stiftungen wahrgenommen. Im Dezember 2014 wurde die Salzwirker-Brüderschaft in das deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.Hintergrund:Die ?Salzwirker Brüderschaft im Thale zu Halle" entstand aus dem Zusammenschluss mehrerer Brüderschaften. Die Salzwirker verkochten die Sole in Herdpfannen zu Salz. Die Salzbereitungsstätte selbst wurde auch ?Thal" genannt und war ein eigenständiger Kommunalbereich innerhalb der Stadt, der nicht durch die Ratsherren, sondern durch den eigens eingesetzten ?Salzgrafen" verwaltet wurde. Ihre Fachkenntnisse sicherten den Salzwirkern eine angesehene Stellung und nach und nach einträgliche Privilegien, wie den Vogel- und Fischfang sowie den Verkauf von Soleiern und Räucherwaren. Im ersten Drittel des Dreißigjährigen Krieges tauchte erstmals für die Salzwirker der Name Halloren auf.Die Brüderschaft der Salzwirker war zunächst ein religiös ausgerichteter Zusammenschluss, entwickelte sich jedoch sehr schnell zu einer streng organisierten Arbeits- und Lebensgemeinschaft. Die mittelalterliche Brüderschaftsordnung enthielt bereits soziale Aspekte, so wurden z. B. die Witwen- und Waisenversorgung festgeschrieben. Mit der Schließung der Saline als Produktionsstätte im Jahre 1964 gewann die Pflege des Brauchtums und der Traditionen eine besondere Rolle im Leben der Brüderschaft (z. B. öffentliche Schausiedeveranstaltungen im Technischen Halloren- und Salinemuseum, Tragen der im 7-jährigen Krieg entstandenen Trachten, Grabgeleit auf den Friedhöfen der Stadt Halle und des Saalkreises).Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (ALR) im Jahre 1794, spätestens jedoch mit Bestätigung der revidierten Brüderschaftsordnung durch König Friedrich Wilhelm IV. im Jahr 1843 ist die Brüderschaft eine rechtsfähige Corporation (II Teil, 6. Titel, §§ 25 ff. ALR). Sie besteht bis heute als rechtsfähige Korporation nach dem ALR fort. Während seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900 der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung nur noch für wirtschaftliche Vereine i. S. des § 22 BGB in Betracht kommt und Idealvereine (nichtwirtschaftliche Vereine) ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes erlangen (eingetragener Verein), erhielten vor dem Inkrafttreten des BGB auch nichtwirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.Diese rechtsfähigen altrechtlichen Vereine aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BGB bestehen gemäß Art. 82 des ?Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche? (EGBGB) auch nach dem Inkrafttreten des BGB weiter fort. Auch die in der DDR bis zum 3. Oktober 1990 erfolgten Rechtsänderungen vermochten an dem rechtlichen Status der Salzwirker Brüderschaft nichts zu ändern.

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