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Magdeburg, den 31.07.2017

Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter

Heute um 12.30 Uhr findet die folgende Hauptverhandlung vor dem Strafrichter statt: Der Angeklagte soll 2015 mit einem anderen einen Jugendlichen auf einem Sportplatz angegriffen haben. Der Angeklagte soll zunächst den Jungen aufgefordert haben, sich auf dem Boden zu setzen. Dort soll  er den Jugendlichen  mit einem Fahrradschloss gefesselt haben, so dass der Jugendliche nicht habe weglaufen können. Etwas später sollen der Angeklagte und die andere  Person auf den Jugendlichen eingeschlagen haben. Eine vorsätzliche Körperverletzung, die von mindestens 2 Personen begangen wird, wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft. Bereits um 10.00 Uhr beginnt heute eine weitere Hauptverhandlung: Im September 2016 soll es auf einem Parkplatz vor einer Spielothek in Magdeburg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und drei weiteren Personen gekommen sein. Zunächst soll der Angeklagte auf eine Person ohne erkennbaren Grund eingeschlagen haben. Der Geschädigte soll zu Boden gestürzt sein. Die Begleiter des Geschädigten sollen den Angeklagten davon abgehalten haben, weiter auf den Geschädigten einzuwirken. Dann soll der Angeklagte gegen die Beifahrerseite des Pkws einer der Begleiter getreten haben, wodurch ein erheblicher Schaden entstanden sein soll. Nachdem der Fahrzeughalter nach dem Grund der Beschädigung den Angeklagten gefragt habe, soll der Angeklagte auf den Fahrzeughalter eingeschlagen haben. Er soll ihm zudem durch einen Biss eine blutige Wunde an der Hand beigebracht haben. Erst durch eine weitere Person sei die Auseinandersetzung beendet worden. Auch in diesem Fall geht es um vorsätzliche Körperverletzung, zudem um Sachbeschädigung.Dr. HoppeRichter am AmtsgerichtPressesprecher

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