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Magdeburg, den 07.08.2017

Steuerliche Hilfen für Unwetter-Geschädigte

Finanzminister André Schröder hat heute sofortige steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen des Unwetters Ende Juli 2017 verfügt.   Durch die massiven Regenfälle zwischen dem 24. und 26. Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen sind in weiten Teilen des Landkreises Harz beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgern und Unternehmen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen, hat das Finanzministerium heute, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen beschlossen.   Zu diesen Hilfsmaßnahmen gehören zum Beispiel:   ·         Betroffene können ihre bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern bis zum 30.11.2017 auf Antrag stunden lassen.   ·         Wenn Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht sind, sollen diese bis 30.11.2017 nicht umgesetzt werden, ohne dass weitere Säumniszuschläge anfallen.   ·         Wer für Unwetter-Betroffene spendet, kann dies durch einfachen Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) nachweisen und steuerlich vergünstigend geltend machen.   ·         Sind die Buchführungsunterlagen oder sonstige Aufzeichnungen durch das Unwetter/Hochwasser verloren gegangen, sollen dem Betroffenen daraus keine steuerlichen Nachteile entstehen.   ·         Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden an Grund und Boden sowie Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.   ·         Landwirte erhalten steuerliche Vergünstigungen, wenn sie durch das Unwetter/Hochwasser Ernte-Ausfälle zu beklagen haben.   ·         Für die Beseitigung von Schäden an vermieteten Gebäuden gelten Nachweiserleichterungen.   ·         Müssen Betroffene neuen Hausrat und/oder Kleidung kaufen oder Schäden am eigenen selbstgenutzten Haus reparieren, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.   Der vollständige Maßnahmenkatalog ist auf der Internetseite des Finanzministeriums eingestellt:   www.mf.sachsen-anhalt.de -> Steuern -> Unwetter Hochwasser -> Hochwasser 2017   Der Finanzminister empfiehlt den Betroffenen, sich bei Fragen zu konkreten steuerlichen Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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