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Halle (Saale), den 09.08.2017

(LG HAL) Nicht-öffentliches Verfahren wegen Messerstecherei auf der Ziegelwiese im Juni 2016

Messerstecherei auf der Ziegelwiese Tag, Uhrzeit 10.08.17, 09:00 ; 11.08.17, 09:00 ; 15.08.17, 09:00 ; 18.08.17, 09:00 ; 21.08.17, 09:00 ; 25.08.17, 09:00 ; 28.08.17, 09:00 ; 29.08.17, 09:00 ; 04.09.17, 09:00 ; 05.09.17, 09:00 ; 14.09.17, 09:00 ; 15.09.17, 09:00 ; 16.10.17, 14:00 Raum 187 4 KLs 1/17 Dem am 05.08.2000 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 04.06.2016 auf der Ziegelwiese in Halle einen anderen jungen Mann mit einem Klappmesser verletzt haben. Der Anklage zufolge habe sich der später Geschädigte in der Nacht vom 03.06. auf den 04.06.2016 mit Freunden auf der sog. Ziegelwiese in Halle aufgehalten und Alkohol konsumiert. In der Folgezeit sei dann der Angeklagte mit Freunden dazu gestoßen und habe eine zunächst verbale, dann handgreifliche Tätlichkeit zwischen den Gruppen provoziert. Im Verlaufe dieser Tätlichkeit habe dann der Angeklagte neunmal mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 6 cm auf den Geschädigten eingestochen und diesem Stichverletzungen am linken Oberarm, am Rücken, an den Oberschenkelinnenseiten sowie im Brustkorb und im linken Unterbauch zugefügt. Durch die Verletzungen habe akute Lebensgefahr bestanden, die eine Notoperation im Universitätsklinikum Halle erforderlich gemacht habe. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Es drohen Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, ist das gesamte Verfahren einschließlich einer etwaigen Urteilsverkündung nicht öffentlich. Weitere Einzelheiten können aus diesem Grunde nicht mitgeteilt werden.

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