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Magdeburg, den 09.08.2017

(LG MD) Weitere Termine August 2017

Mord in Aschersleben 21 Ks 162 Js 7971/17 (8/17)  - 1. Große Strafkammer als Schwurgericht   3 Angeklagte 4 Nebenkläger 2 Sachverständige 26 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 15. August 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         Montag, 21. August 2017, Freitag, 25. August 2017                                           und Montag, 28. August 2017, sowie vorsorglich Donnerstag, 14. September 2017, Freitag, 15. September 2017, Dienstag, 19. September 2017 und Mittwoch,  20. September 2017                                           jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23                                Zwei 31-jährigen und einem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Nacht vom 03. auf den 04. März 2017 in Aschersleben gemeinschaftlich einen anderen Mann aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Motiv der Angeklagten soll gewesen sein, das spätere Opfer aus Rache deswegen zu töten, da sie glaubten, dass das Opfer, das zu diesem Zeitpunkt selbst vor dem Landgericht Magdeburg wegen eines Überfalls auf einen Supermarkt als Angeklagter vor Gericht stand, durch seine Angaben den dortigen Mitangeklagten Mirko A. belastet hatte. Mirko A ist dann am 2. Mai 2017 durch die 2. Strafkammer des Landgerichts wegen Raubes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da Mirko A. Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat.   Der damalige Prozess ist mit der Pressevorschau zum März 2017 wie folgte angekündigt worden: Überfälle auf Supermärkte in Gernrode und Aschersleben 22 KLS 826 Js 82906/16 (26/16)             2 Angeklagte 1 Sachverständiger 15 Zeugen   Prozessbeginn:                                  Donnerstag, 02. März 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   ?.   Einem 30-jährigen (ANMERKUNG: Mirko A). und einem 32-jährigen Mann (ANMERKUNG: späteres Opfer) wird vorgeworfen, am 28. Juli 2016 versucht zu haben, einen Einkaufsmarkt in Aschersleben in der Eislebener Str. 2 zu überfallen, um die Tageseinnahmen zu entwenden. Die Tat soll misslungen sein.   Dem 30-jährigen werden zudem zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Er soll am 06.08.2016 in Aschersleben in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt in der Straße Staßfurter Höhe 76 überfallen haben und dort ca. 4.500,00 ? erbeutet haben. Am 05.09.2016 soll er in Gernrode in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt überfallen und dort rund 9 1/21 Tausend ? erbeutet haben.       Hinweis: Zur am 15. August beginnenden Hauptverhandlung ist eine sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden ergangen. Diese beinhaltet u.a., dass Medienvertreter auf der Empore in der 2. Etage reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen. Medienvertreter haben sich mit einem gültigen Presseausweis auszuweisen. Film, Ton, Fernseh- bzw. Videoaufnahmen und digitale Aufnahmen sind im Sitzungssaal während der Verhandlung, die mit dem Aufruf der Sache beginnt, und bis zur Beendigungserklärung des Vorsitzenden andauert, auch während der Verhandlungspausen untersagt.   Der genaue Wortlaut wird ausgehängt oder auf Anfrage vorab übersandt.      Drogenhandel in Bernburg 25 Kls 263 Js 13915/17 (14/17) ? 5. Große Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 4 Zeugen     Prozesstag:            Mittwoch, 16. August 2017, 09.20 Uhr, Saal C 12                      Dem 59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2016 in Bernburg mit Methamphetaminen, Marihuana und Kokain gehandelt zu haben und zudem eine waffenscheinpflichtige Druckgaspistole besessen zu haben.        Sicherungsverfahren -  Bedrohung, Körververletzung, Widerstand in Magdeburg 25 KLs 330 Js 34082/16 (17/17) ? 5. Große Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 7 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 23. August  2017, 09.30 Uhr, Saal C12   Fortsetzungstermine:         30. August und 6. September, jeweils 09.30 Uhr, Saal C12   Dem 24-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 9. September 2016 in Ma nach seiner Einlieferung im Krankenhaus den Arzt und Klinikpersonal bedroht und angegriffen zu haben. Die hinzugerufenen Polizeibeamten soll er ebenfalls angegriffen haben.   Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Antragsschrift davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er weiterhin gefährlich sein, muss er damit rechnen, dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden.   Löffler Pressesprecher

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