Hochwasser im Landkreis Harz - Soforthilfe für Privathaushalte
Das Ministerium für Inneres und Sport erarbeitet derzeit die Richtlinie für die Auszahlung der Soforthilfe für vom Hochwasser geschädigte Privathaushalte. Ziel ist die schnellstmögliche Auszahlung der Mittel. Die Soforthilfe kann bis zu 500 Euro pro Person, höchstens 2.500 Euro pro Haushalt bei einer Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro umfassen. Betroffene können ihre dokumentierte Schadensmeldung zunächst beim Landkreis Harz einreichen.
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