(LG DE) Revision im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
Gegen das am 04.08.2017 verkündete Urteil des Landgerichts im Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau und seine gleichaltrige Lebensgefährtin wegen der Tötung einer chinesischen Studentin haben sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt. Die Revision muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils begründet werden. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Frank Straube Pressesprecher
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