Interesse an STARK V bei den antragsberechtigten Kommunen in Sachsen-Anhalt groß! Antragsfrist endet Silvester 2017
Das von Bund und Land Sachsen-Anhalt 2016 auf den Weg gebrachte Förderprogramm für Infrastrukturmaßnahmen in finanzschwachen Kommunen ? kurz STARK V ? wird von den antragsberechtigten Kommunen sehr gut angenommen. Um sicherzustellen, dass in der vom Bund eingeräumten Zeit alle Mittel im Land umgesetzt werden, hat Finanzminister André Schröder mit einer Anpassung der Förderrichtlinie eine Frist für letzte Anträge bis zum 31.12.2017 vorgegeben. Mit Stand Ende Juli 2017 haben die 84 antragsberechtigten Landkreisen, Städten oder Gemeinden insgesamt 188 Förderanträge eingereicht. Von diesen Anträgen sind inzwischen 141 bewilligt worden ? mit einem Finanzvolumen von mehr als 68 Mio. Euro. Weitere 47 Anträge werden derzeit bearbeitet. Im Förderprogramm stehen insgesamt 123 Mio. Euro bereit, wovon der Bund 90 % trägt (etwa 111 Mio. ?), das Land die verbleibenden 10 % - den Eigenanteil - der finanzschwachen Kommunen übernimmt (gut 12 Mio. ?). Gefördert werden Investitionen in: · Krankenhäuser, · die Bekämpfung von Verkehrslärm, · die Breitbandverkabelung, · die Luftreinhaltung, · die energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden · die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Noch bis zum 31.12. 2017 haben die antragsberechtigten Kommunen Gelegenheit, weitere Anträge zu stellen. Dazu Finanzminister André Schröder: ?Ich setze darauf, dass in den Gemeinden nochmals beraten wird, welche wichtigen Investitionen mit der hundert-prozentigen Förderung über STARK V umgesetzt werden können. Diese wichtige Entscheidung gilt es mit Blick auf die bis Ende des Jahres festgelegte Antragsfrist nicht länger aufzuschieben.?
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