(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im August
Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 15.08.17, 09:30 ; 16.08.17, 09:30 Raum 169 2b KLs 5/17 Dem im Januar 1986 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln unter Mitführung gefährlicher Gegenstände in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im März 2017 in seiner Wohnung in Halle ca. 250 Gramm Marihuana aufbewahrt haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Am 31.03.2017 soll er ein Gramm zu einem Preis von 10,00 Euro an einen Kunden verkauft haben. In unmittelbarer Nähe zu dem Rauschgift soll der Angeklagte zwei Messer sowie Pfefferspray aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Tankstellenraub in Hettstedt Tag, Uhrzeit 21.08.17, 10:00 ; 24.08.17, 09:00 ; 30.08.17, 09:00 Raum 96 13 KLs 8/17 Dem am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei Fällen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer Schreckschusspistole 365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe von 979,82 Euro und Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am 24.04.2017 soll er einen erneuten Überfall vorgenommen haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der Tankstelle anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben. Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann festgenommen worden sein. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Tag, Uhrzeit 22.08.17, 09:00 ; 25.08.17, 09:00 ; 01.09.17, 09:00 ; 04.09.17, 09:00 Raum 96 13 KLs 10/17 Dem nach eigenen Angaben am 24.07.2001 geborenen Angeklagten wird Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB) Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und ist im Herbst 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist. Er soll mit der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) sympathisieren. Zwischen November 2015 und Januar 2017 in Bobbe (Osternienburger Land, Landkreis Bitterfeld) soll er über das Internet Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen haben, weil er geplant habe, einen gegen das Leben vieler in Deutschland lebender Menschen zu verüben. Dazu habe er sich eine Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen kaufen könne, wie man sie benutze und instand halte. Ferner soll er sich in Chats danach erkundigt haben, wie man einen Sprenggürtel herstellen könne, ohne in Verdacht zu geraten. Gegenüber einem verdeckt als Chatpartner arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz soll er offenbart haben, er sei nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben, und auch nicht, um mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu töten, er plane vielmehr etwas Größeres. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren. Das Landgericht Halle ist zuständig, weil die Anklage zur hiesigen Staatsschutzkammer erfolgt ist, die auch für den Bezirk des Landgerichts Dessau-Roßlau zuständig ist. Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das gesamte Verfahren einschließlich Anklageverlesung und einer etwaigen Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Weitere Angaben zu Person und Tatvorwurf sind daher nicht möglich. schwere räuberische Erpressung in Tröglitz Tag, Uhrzeit 28.08.17, 11:00 (Achtung, Anfangszeit geändert); 29.08.17, 09:30 Raum 169 2b KLs 7/17 Dem im Juni 1989 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im April 2017 mit einer Sturmhaube maskiert einen Penny-Einkaufsmarkt in Tröglitz überfallen und die Kassiererin durch Drohung mit einer Schreckschusspistole gezwungen haben, ihm 890,00 Euro zu übergeben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen und zur Erklärung angeführt, er habe das Geld zur Finanzierung seiner Alkohol- und Drogensucht gebraucht. Ihm droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Versuchter Totschlag in Naumburg Tag, Uhrzeit 29.08.17, 08:30 ; 31.08.17, 08:30 ; 11.09.17, 08:30 Raum 141 1 Ks 7/17 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im April 2017 in Naumburg im Zuge eines Streites seiner Lebensgefährtin mit einem Klappmesser zwei Stiche in die rechte Halsseite zugefügt haben. Die Geschädigte soll lebensgefährliche Verletzungen der rechten Halsblutader sowie eines Schlagaderastes davongetragen haben und nur durch eine unverzügliche medizinische Versorgung gerettet werden können. Der Angeklagte hat die Tat in groben Zügen eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten.
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