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Halberstadt, den 16.08.2017

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

13 Geschwindigkeitsverstöße registriertBadeborn ? Am 16.08.2017 registrierte die Polizei in den Nachmittagsstunden auf der L 85 am Abzweig nach Badeborn bei 372 gemessenen Fahrzeugen insgesamt 13 Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Der Fahrer eines mit 109 km/h gemessenen Fahrzeuges aus dem Salzlandkreis muss mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.Radfahrer mit 1,63 Promille unterwegsQuedlinburg ? Am 17.08.2017 befuhr ein 36-Jähriger aus Quedlinburg mit einem Fahrrad gegen 00:30 Uhr den Harzweg, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,63 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Der Mann war den Beamten aufgefallen, weil er in Schlangenlinien fuhr und die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung am Rad nicht eingeschaltet hatte.Unter Drogeneinfluss unterwegsWernigerode ? Am 17.08.2017 befuhr eine 40-jährige Frau aus Wernigerode mit einem VW gegen 00:35 Uhr die Forckestraße, obwohl sie im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Darüber hinaus fanden die Beamten im Fahrzeug eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und beschlagnahmten diese. Die Beamten leiteten neben einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Frau ein und ließen ihr eine Blutprobe entnehmen. Sollte sich der Anfangsverdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss die Frau mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz Wernigerode - Am 16.08.2017 stellten Beamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei einem 17-Jährigen aus Wernigerode eine geringe Menge an Betäubungsmitteln sicher. Der Mann war gegen 23:00 Uhr mit einem Fahrrad in der Nöschenröder Straße unterwegs. Er war den Beamten aufgefallen, weil er die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht eingeschaltet hatte. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den jungen Mann ein.

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