Polizeimeldung des Polizeireviers Harz
Porsche in BrandDerenburg ? Am 23.08.2017 geriet gegen 18:00 Uhr ein in einer Garage in der Schlossstraße abgestellter Pkw Porsche in Brand. Beim Versuch, das Fahrzeug zu löschen, erlitt ein 44-Jähriger aus der Stadt Wernigerode eine leichte Verletzung an der Hand, sodass er ambulant im Klinikum behandelt werden musste. Ersten Erkenntnissen zufolge geriet der Porsche nach einer vorgenommenen Reparatur beim Starten in Brand, wobei am Fahrzeug augenscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von geschätzten 17.000 Euro entstand. Das Garagentor wurde ebenfalls leicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr Derenburg kam mit 14 Kameraden zum Einsatz, um den Brand zu löschen.Zigarettenautomat gewaltsam geöffnetHalberstadt ? In der Nacht vom 23.08. zum 24.08.2017 öffneten bislang Unbekannte gewaltsam einen in der Walter-Rathenau-Straße aufgestellten Zigarettenautomaten, indem sie derzeitigen Erkenntnissen zufolge den Verschlussriegel aufgeflext und die Tür in weiterer Folge aufgehebelt haben. Anschließend entwendeten sie die Geldkassette mit Bargeld und diverse Schachteln Zigaretten. Zur Höhe des entstandenen Schadens können derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.Einbruch in GartenlokalQuedlinburg ? Am 23.08.2017 drangen bislang Unbekannte zwischen 06:00 Uhr und 10:30 Uhr gewaltsam in ein Gartenlokal in der Langenbergstraße ein, indem sie die Eingangstür aufbrachen. In weiterer Folge entwendeten sie u. a. einen Kasten Bier sowie zwei Flaschen Whisky. Kriminaltechniker sicherten am Tatort diverse Spuren, darunter auch das vermeintliche Einbruchswerkzeug der Täter. Mit 0,80 Promille unterwegsQuedlinburg ? Am 23.08.2017 befuhr ein 29-Jähriger aus Quedlinburg mit einem Opel gegen 23:25 Uhr die Magdeburger Straße, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,80 Promille. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein. Er muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.Mehrere Geschwindigkeitsverstöße registriertQuedlinburg ? Am 23.08.2017 registrierte die Polizei in den Nachmittagsstunden auf der K 1360 zwischen dem Ortsausgang Quedlinburg und der Auffahrt zur B 6/Anschlussstelle Quedlinburg-Zentrum auf Höhe des dortigen Parkplatzes bei 1719 gemessenen Fahrzeugen insgesamt neun Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Der Fahrer eines mit 92 km/h gemessenen Fahrzeuges aus dem Landkreis Harz muss mit 30 Euro Verwarngeld rechnen.Hedersleben - Am 24.08.2017 registrierte die Polizei in den Vormittagsstunden in der Magdeburger Straße bei 563 gemessenen Fahrzeugen insgesamt 67 Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Fahrer eines mit 68 km/h gemessenen Fahrzeuges aus dem Landkreis Jerichower Land muss mit 160 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.Unfallverursacher unter AlkoholeinflussStapelburg ? Am 24.08.2017 fuhr ein 32-Jähriger aus der Stadt Ilsenburg mit einem Skoda gegen 12:10 Uhr rückwärts aus einer Seitenstraße im Förstergarten. Dabei übersah er einen Pkw Suzuki und stieß mit diesem zusammen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 32-Jährigen einen Vorwert von 2,17 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein, stellten den Führerschein sicher und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Verletzt wurde niemand. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.Verdacht der UrkundenfälschungZilly ? Am 23.08.2017 befuhr ein 54-Jähriger aus der Stadt Osterwieck gegen 15:45 Uhr mit einem Moped die Straße Hinter den Gärten, obwohl das Fahrzeug nicht zugelassen war. Am Moped war ein Versicherungskennzeichen angebracht, welches für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wurde. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Ohne Kennzeichen unterwegsZilly ? Am 23.08.2017 befuhr ein 33-Jähriger aus der Stadt Osterwieck mit einem Pkw BMW gegen 16:00 Uhr die Hauptstraße, obwohl sich am Fahrzeug keine Kennzeichen befanden. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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